Mit einem Bankomaten kann man nicht einkaufen gehen

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"Ich zahl mit Bankomat." Ja, eh. Nur, dass ein Geldautomat halt nicht in eine Geldbörse passt.

Sie müssen sich das so vorstellen: Ich bin der Taxler. Die Kolumne ist das Taxi, und Sie dürfen dann alle mitfahren. Ich bring' die Fuhr wohin, mehr kann ich nicht tun. Und am Ende stehen wir an der Kassa, wo irgendjemand sagt, dass er mit Bankomat zahlen möchte. Blöd nur, dass so ein ganzer Geldautomat nie im Leben in die Geldbörse passt. Und auch in der Registrierkassa ist kein Platz dafür, geschweige denn gibt es einen sinnvollen Umrechnungskurs für das Wechselgeld. Im Zweifelsfall zahlt es sich also aus, statt mit dem Automaten lieber mit der Bankomatkarte zu zahlen. Es sei denn, natürlich, dass Ihre Geldtasche so etwas wie eine TARDIS ist – eine fiktive Raum-Zeit-Maschine aus der Science-Fiction-Serie „Doctor Who“. Die zeichnet sich dadurch aus, dass sie im Inneren viel größer ist, als sie von außen vermuten lässt. Im britischen Raum ist das ein geflügeltes Wort, während man es hierzulande kaum kennt. Aber wenn wir gerade dabei sind – der Name der Maschine ist ein sogenanntes Backronym, also ein Wort, dessen Buchstaben nachträglich als Anfangsbuchstaben von Wörtern interpretiert werden. Bei TARDIS war „Time And Relative Dimensions In Space“ gemeint.

Kennzeichen des Backronyms ist, dass dem Wort erst nachträglich eine Bedeutung zugewiesen wird – etwa „Errare humanum est“ für Ehe. (Höhö!) Sein Gegenstück, das Apronym, wird dagegen gezielt aus einzelnen Wörtern zu einem existierenden Wort zusammengesetzt. So wie beim Studentenaustauschprogramm Erasmus, das für „European community action scheme for the mobility of university students“ steht. Und sowohl Apronym als auch Backronym sind Sonderformen des Akronyms – Sie wissen schon, Billa steht für Billiger Laden. Was wir aus all dem lernen? Im Endeffekt eigentlich nur, dass man eigentlich nicht mit Bankomat zahlen kann. Aber das muss im Endeffekt jeder selbst wissen.

E-Mails an:erich.kocina@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.09.2016)

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