Fettnäpfchen mit drastischen Folgen

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Service. Was Feriengäste im Mittleren Osten, in Asien und Übersee lieber lassen sollten, damit der Traumurlaub nicht zum Albtraum wird. In vielen arabischen und asiatischen Ländern drohen für Gesetzesübertretungen drakonische Strafen.

In der Ferienzeit wartet auf die Konsulate und Botschaften, vor allem die in Übersee, wieder so mancher Sonderauftrag. Die Mission: Touristen, und zwar die eigenen Landsleute, herauszupauken. Das ist immer dann der Fall, wenn Urlauber im Reisegepäck ihre Sittenvorstellungen und Gesetze von daheim in ferne Länder mitschleppen. Doch: andere Länder, andere Sitten und Gesetze. Das ABC der Fettnäpfchen von A wie Australien über B wie Brasilien bis C wie China ist lang und voller Überraschungen. Nicht nur Zoll, Sexualmoral und Drogengeschichten bergen Zündstoff.

Wie aus der Zeit alter Kaiserreiche muten manche Delikte gegen die Obrigkeit an. In Kenia zum Beispiel steht es unter Strafe, Geldscheine, auf denen der Präsident abgebildet ist, zu verschandeln oder zu zerknüllen. In Thailand genießt das Königshaus außerordentlichen Respekt. Abfällige Bemerkungen gelten dort als Majestätsbeleidigungen und können mit bis zu – in Worten: fünfzehn (!) Jahren Haft bestraft werden.

Ein Fettnäpfchen für Touristen stellt immer wieder die Sexualmoral dar, und das nicht nur in islamischen Ländern. In Thailand oder Brasilien sind Nacktbaden oder weibliches „Oben ohne“-Sonnen strikt verboten. Im arabischen Emirat Katar, dem umstrittenen Gastgeberland der Fußball-Weltmeisterschaft 2022, ist selbst der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichtkeit – dazu zählt schon Händchen halten – verboten. Nichteheliche Schwangerschaften werden bei Anzeige strafrechtlich verfolgt, selbst Vergewaltigungsopfer können vor dem Kadi landen.

Im Iran, vorerst noch keine Touristenhochburg, droht bei „unzüchtigem Verhalten“ im schlimmsten Fall gar die Todesstrafe. Homosexuelle werden im Mullah-Staat gern vor aller Augen öffentlich an Teleskopkranen gehenkt. Homosexualität ist verboten. Auch Frauen anderer Kulturkreise müssen im Iran Kopftuch und Mantel tragen, Männer sollten keine kurzen Hosen tragen, wollen sie nicht den Zorn der Sittenwächter auf sich ziehen.

Selbst im Touristenland Marokko sind außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen Straftatbestände. In der Diskriminierung Homosexueller steht der Orient nicht allein da: Selbst Singapur stellt homosexuelle Handlungen zwischen Männern nach wie vor unter Strafe – von Drogenbesitz gar nicht zu reden. Nicht anders, was wenig bekannt ist, Indien: Auch dort ist homosexueller Geschlechtsverkehr strafbar, die Höchststrafe beträgt lebenslänglich!

Sittenwidriges Verhalten

In China wiederum stellt das „Gesetz über Strafen für Vergehen gegen die öffentliche Ordnung“ nicht weniger als 238 Tatbestände unter Strafe. Dazu zählen allerhand nebulöse Gummiparagraf-Delikte wie „Störung der öffentlichen Ordnung“ oder „sittenwidriges Verhalten“. Neben saftigen Bußgeldern hagelt es auch bis zu 15 Tage Arrest – ohne richterliches Urteil. Einfach nur am falschen Ort zu sein, kann verdammt übel enden. In Indien zum Beispiel ist der Aufenthalt in den Himalaja-Regionen Ladakh und Sikkim sowie auf den Andamanen-Inseln ohne Sondererlaubnis strafbar. Aufenthalt trotz abgelaufener Visa ahndet Indien wie auch Kenia hart. In Thailand sind Reisende verpflichtet, immer ihre Ausweise mit sich zu führen. Vor allem in den Vergnügungsvierteln von Bangkok, Phuket oder Pattaya, wird streng kontrolliert. Und wer in Mexiko Pass und Touristenkarte nicht bei sich trägt, findet sich schnell in Polizeigewahrsam wieder, bis der legale Aufenthalt nachgewiesen ist.

Auch westlich geprägte Länder in Übersee verstehen oft in vielerlei Hinsicht keinen Spaß. Australien und Neuseeland, die von invasiven Tier- und Pflanzenarten geplagt sind, üben nicht nur ein strenges Quarantäne-Regime für Hund und Katze aus und kassieren eingeführte Lebensmittel. Selbst Erde unter dem Schuh kann für Ärger sorgen. Daneben legt Down Under großen Wert auf seine Tabaksteuer. Gerade mal 50 Zigaretten dürfen zollfrei eingeführt werden.

Bei Drogendelikten drohen nicht nur in Saudiarabien oder im Iran drakonische Strafen. Manche Länder machen keinen Unterschied zwischen harten und weichen Drogen. Japan etwa bestraft den Besitz selbst kleinster Mengen Haschisch mit bis zu sieben Jahren Haft. Ärger kann auch die Ausfuhr bereiten, nicht nur die von Antiquitäten, sondern auch die geschützter Tiere und Pflanzen. Vor allem artenreiche Länder wie Südafrika, Brasilien oder Mexiko ahnden Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) streng.

In Brasilien beginnen die Delikte nicht erst bei Ausfuhr eines Jaguarfells. Schon der Versuch, Zierfische, Samen wilder Pflanzen, Insekten oder nur eine Vogelspinne auszuführen, wird streng verfolgt. Ähnlich in Mexiko: Dort kann sich der Urlauber, der ein Stück Koralle oder Kakteen exportiert, mächtig in die Nesseln setzen.

HILFE IM NOTFALL

Was tun bei Verhaftung und Strafverfahren im Ausland? Wie finde ich einen (kostenpflichtigen) Rechtsanwalt? Das Bürgerservice des Außenministeriums und die österreichischen Botschaften/Konsulate helfen österreichischen Staatsbürgern in einer Notlage im Ausland.
bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/buergerservice-schutz-hilfe/notfaelle-im-ausland/

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.10.2015)

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