Reise auf vier Rädern: Tipps für den Urlaub mit Mietwagen

Symbolbild
Symbolbild(c) Www.BilderBox.com (Www.BilderBox.com)
  • Drucken

Eine Kleinigkeit vergessen und schon darf man zahlen. Wer im Urlaub einen Wagen ausleihen möchte, sollte ein paar Dinge beachten. Es folgt eine Checklist.


Viele Urlauber starten dieser Tage in den Urlaub. Mietwagen, Flug und Hotel sind schon lange gebucht. Um böse Überraschungen mit dem Mietwagen zu vermeiden, wurden auf der Website  billiger-mietwagen.de einige Tipps zusammengestellt.

Bei der Fahrzeugübernahme

  • Oft geht es an der Mietwagenstation hektisch zu. Kunden sollten den Mietvertrag trotzdem genau lesen und ein eigenes Exemplar verlangen.
  • Zusatzfahrer müssen im Mietvertrag eingetragen sein, sonst gilt für sie kein Versicherungsschutz. Je nach Angebot können für die Eintragung Gebühren anfallen.
  • Für die Kaution verlangen Autovermieter eine Kreditkarte, die auf den Fahrer ausgestellt sein muss. Der Kautionsbetrag wird auf der Karte nur geblockt, nicht abgebucht.
  • Oft versucht das Personal an den Mietwagenstationen, ein größeres Auto oder zusätzliche Versicherungen zu verkaufen. Kunden sollten sich der Zusatzkosten bewusst sein, bevor sie zustimmen. Ob eine Zusatzversicherung wirklich notwendig ist, zeigt ein genauer Blick auf den Voucher (Mietwagen-Gutschein). Umfasst der Voucher die Erstattung der Selbstbeteiligung, ist eine weitere Reduzierung der Selbstbeteiligung unnötig. Das gleiche gilt für Schutz vor Glas- und Reifenschäden.
  • Der Kunde sollten darauf achten, dass alle Kratzer, Dellen und sonstige Schäden am Mietwagen bei der Übergabe dokumentiert sind (ggf. selbst Fotos machen). Wichtig ist auch, dass Verbandskasten, Warndreieck und - wenn vorgeschrieben - Warnweste im Wagen sind.
  • Der Mieter sollte sich genau erkundigen, ob der Wagen mit vollem, halbvollem oder leerem Tank zurückgegeben werden muss. Befolgt er die Regelung nicht, kann das sehr teuer werden. Als Nachweis sollten Tankbelege bis nach dem Urlaub aufgehoben werden.

Während der Reise

  • Bei einer Panne muss der Kunde sofort den Vermieter verständigen. Er sollte keine eigenen Reparaturversuche unternehmen. Bei längerer Anmietung sollte der Kunde gelegentlich Ölstand, Reifendruck und Wasserstand kontrollieren.
  • Bei einem Unfall immer Polizei und Vermieter verständigen. Der Mieter sollte auf einen schriftlichen Unfallbericht bestehen, auch bei kleinen Blechschäden.

Fahrzeugrückgabe

  • Der Kunde muss den Wagen pünktlich abgeben, sonst drohen hohe Mehrkosten.
  • Der Vermieter sollte den Zustand des Wagens schriftlich bestätigen. Fotos sind auch hier hilfreich.

(Ag.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.