19.06.2013 06:30 Merkliste 0

Wenn's im Griechenland-Urlaub Ärger gibt

22.06.2012 | 18:33 |   (Die Presse)

Wie sorgt man für einen sorglosen Urlaub in Griechenland vor, welche Rechte haben Touristen etwa bei Flugausfällen? Tipps von Juristen des Vereins für Konsumenteninformation und der Redaktion.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

Wien/Mr/Vki/Ag. Das Land ist billiger zu bereisen als je zuvor. Hotels, Airlines und die Veranstalter lassen preislich die Hosen herunter, in den kommenden Wochen wird es mit Sicherheit zu weiteren Preisnachlässen kommen.

Zwar stiegen die Griechenland-Buchungen nach dem Sieg der Euro-treuen und sparwilligen Konservativen bei den Wahlen am vergangenen Sonntag sofort wieder an, Margit Ebener, CEO von TUI Austria, bezweifelte aber am Dienstag, „ob die Buchungsverluste in diesem Sommer, der übers ganze Jahr wichtigsten Geschäftszeit, noch wettgemacht werden können.“ Querbeet sind es bei den Veranstaltern etwa 30 Prozent. Die Verunsicherung der Konsumenten ist nach wie vor groß.

Rational spricht aber wenig gegen Hellas-Ferien. Wenn es zu Demonstrationen kommt, dann nur in den großen Städten wie Athen und Thessaloniki, auf den Inseln, den klassischen Urlaubszielen des Landes, wird es aller Wahrscheinlichkeit nach wie im Vorjahr ruhig bleiben.

 

Pauschaltourist besser geschützt

Juristen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) haben in einer aktuellen Broschüre (Informationen zum Verbraucherrecht, Nr. 6/2012), einige „Tipps für Griechenland-Reisen“ zusammengestellt, die den Urlauber über seine Rechte in verschiedenen Problemfällen aufklären.

Grundsätzlich sind Pauschaltouristen, die Flug, Hotel und Mietwagen im Paket buchen, durch EU-Verordnungen besser geschützt als Individualreisende, heißt es. „Der Veranstalter hat für einen reibungslosen Ablauf des Urlaubs und für einen raschestmöglichen Rücktransport zu sorgen.“ Es dürfe zu keinen zusätzlichen Kosten kommen.

Muss der Veranstalter die Reise absagen, hat man Anspruch auf eine gleichwertige Ersatzreise. Ist diese weniger wert, muss man die Preisdifferenz zurückbekommen. Wen man weder das eine noch andere will, müssen die geleisteten Zahlungen retourniert werden.

Muss/will der Veranstalter seine Leistungen ändern, etwa eine Rundfahrt absagen oder den Reiseort wechseln, ist das zulässig, sofern es sachlich begründet, zumutbar und geringfügig ist. Nur im Fall von gravierenden Änderungen im Reiseablauf, kann der Kunde die Reise kostenlos absagen, bei kleineren Änderungen kann man eine Reisepreisminderung verlangen.

 

Probleme mit Flügen

„Individualreisende sind auf sich selbst gestellt“, sagt der VKI. Fällt wegen Streiks eine Fähre aus, muss er sich selbst um eine Unterkunft oder eine alternative Weiterreise kümmern. Das Entgelt für das nicht nutzbare Ticket kann er beim Fährbetrieb einfordern. Verpassen Individualreisende den Rückflug, müssen sie ein alternatives Ticket selbst bezahlen. Sie haben, im Fall einer leistungsbereiten Airline, auch keinen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises für den versäumten Flug.

Wenn für Pauschaltouristen Rückflüge ausfallen, hat sich der Reiseveranstalter um die Heimreise zu kümmern – zuletzt geschehen nach dem Costa-Concordia-Unfall oder nach dem Ausbruch des Eyafjalljökull in Island. In beiden Fällen sahen sich die Veranstalter logistisch zwar herausgefordert, bewältigten die Probleme aber weitgehend klaglos. Fallen Flüge wegen Streiks aus, gibt es dafür zwar keine Entschädigung, Streiks sind „höhere Gewalt“, die Airline muss aber die Ticketkosten zurückzahlen, außer man akzeptiert eine Umbuchung auf einen anderen Flug. Fällt der Hinflug im Rahmen einer Pauschalreise wegen Streiks aus, muss der Veranstalter den bezahlten Betrag zurückerstatten, oder man lässt sich auf ein anderes Urlaubsziel umbuchen.

Nach der Fluggastrechte-Verordnung der EU hat man bei längeren Verspätungen oder Streichungen von Flügen Anspruch auf anderweitige Heimreise zum frühestmöglichen Zeitpunkt, weiters auf angemessene Verpflegung, Unterkunft und zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails. Wahlweise kann man auch die Rückerstattung des Flugpreises binnen sieben Tagen verlangen.

Im Notfall

24-Stunden-Notfallnummer des österreichischen Außenministeriums: +43/50 11 50-44 11
Tipps
des VKI, etwa für den Fall von Pleiten, Problemen bei Währungsumstellungen, Reisemängeln: www.verbraucherrecht.at

Verein für Konsumenteninformation, Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien, 01/588 770, Fax-Beratung: 01/588 77-71
konsument@vki.at, www.konsument.at
VKI-Beratung: Mo–Fr 9–18 Uhr

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.06.2012)

Testen Sie "Die Presse" 3 Wochen lang gratis: diepresse.com/testabo

Mehr aus dem Web

Mehr auf DiePresse.com