Gewerbetreibende prüfen Betriebskosten oft sorglos

ABRECHNUNG. Wie Unternehmer Kosten optimieren können.

In der nächsten Zeit kommen Hobby–Detektive wieder voll auf ihre Kosten, flattert doch bis zum 30. Juni die jährliche Betriebskostenabrechnung ins Haus. Während viele Wohnungsmieter die Abrechnung genau unter die Lupe nehmen, ist dies erstaunlicherweise bei Mietern von Büros und Geschäftslokalen oft weniger der Fall. Ein Fehler, wie Klaus Angerer, Geschäftsführer von Bk-CHECK.at meint, der sich auf die Prüfung von Abrechnungen im gewerblichen Bereich konzentriert. Er ist überzeugt, dass 80 Prozent der Abrechnungen fehlerhaft sind. Und das, obwohl im Unterschied zum Wohnbereich das strenge Mietrechtsgesetz weit seltener zur Anwendung kommt und freie Vereinbarungen getroffen werden können. „Oft wird vereinbart, dass die Betriebskosten alle Kosten die in den §§21 – 24 MRG aufgelistet sind plus Erhaltungsarbeiten umfassen“, erklärt Barbara Haberkorn, Geschäftsführerin der Landesgruppe Wien des Österreichischen Mieter- und Eigentümerbundes die häufigste Variante. Tricks der Vermieter sind damit freilich nicht ausgeschlossen...

Verwaltungskosten im Visier

Als Verwaltungskosten werden bisweilen Beträge vereinbart, die gemäß §22 MRG zwar zulässig sind, oft sei jedoch maximal die Hälfte angebracht, wie Angerer beispielhaft darlegt: „Ein Haus mit 20 Wohnungen zu je 50 Quadratmetern bedeutet 20 verschiedene Vorschreibungen, 20 verschiedene Abrechnungen. Wenn in dem Haus nur ein Büro zu 1000 Quadratmetern vermietet wird, ist hingegen nur eine Abrechnung zu erstellen. Der Verwaltungsaufwand ist wesentlich geringer.“

Ein zweiter „Klassiker“ betrifft die Versicherungskosten. Oft gilt als vereinbart, dass lediglich die Versicherungen nach MRG (Feuer und Leitungswasser) gelten. Tatsächlich ist aber oft ohne Wissen der Mieter beispielsweise eine Sturmschaden- oder Glasbruchversicherung in den Betriebskosten enthalten. Ein Punkt, der allerdings auch im Wohnbereich häufig vorkommt, wie Haberkorn bestätigt.

Angerer ist sicher, dass sich viele Geschäftsleute von Rückzahlungen blenden lassen und daher auf eine Prüfung verzichten. Frei nach dem Motto: „Super, ich bekomm 300 Euro zurück, damit ist die Sache erledigt.“ Dabei würde übersehen, dass lediglich zuviel an Akonto geleistet wurde und möglicherweise mehr rückerstattet werden müsste.

Vertrag checken

Selbst mit genauer Prüfung ist nichts mehr zu machen, wenn schon beim Vertragsabschluss nicht aufgepasst wurde. Kuriose Vereinbarungen, wie die Mietfortzahlung in einem bereits abgebrannten Gebäude, kommen selten, aber immer wieder vor. Angerer: „Viele Geschäftsleute haben keine Ahnung, was oft zum Bumerang wird.“ Denn Unternehmer werden vor Gericht weniger geschützt als Konsumenten, sprich Wohnungsmieter. Deshalb sollten Experten schon bei Vertragsabschluss beigezogen werden, um Details zu überprüfen.

Für den Wohnbereich rät Barbara Haberkorn drei Punkte stichprobenartig zu prüfen: Neben den Versicherungen zählen dazu die Liftkosten (Vollwartungsvertrag wird übergewälzt, zulässig ist aber nur ein reiner Servicevertrag) und die Kosten für die Hausreinigung (Hausverwaltung zahlt eigener Reinigungsfirma zu viel).

Inline Flex[Faktbox] FREIE VEREINBARUNG("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.02.2007)

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