Der Spion wohnt nebenan

Fast ein Fünftel der Österreicher fühlt sich durch neugierige Nachbarn belästigt. Was dagegen unternommen werden kann.

Bäume, Lärm, Grillrauch – unter den Konfliktpotenzialen zwischen Nachbarn gehören die übergebührliche Neugier und das Beobachten zu den massivsten. Dabei existierten früher all die technischen Errungenschaften noch gar nicht, mit denen Nachbarn heute die Nerven ihrer Mitmenschen strapazieren. Zum Beispiel mit Kameras, die offiziell dem Schutz vor Einbrechern dienen, die aber auch zur Beobachtung des Treibens im Garten nebenan eingesetzt werden. Oder gar Minidrohnen, die es um wenige hundert Euro im Elektroniksupermarkt gibt und mit denen sich eine ganze Siedlung aus der Luft filmen lässt.

Aber selbst wenn die private Spionage nicht so hochgerüstet abläuft, nerven neugierige Nachbarn. Das bestätigte eine kürzlich vom Internetportal Immobilienscout 24 durchgeführte Umfrage. 17 Prozent der Österreicher, also fast ein Fünftel der Bevölkerung, fühlen sich von ihnen beobachtet. Jeder Zehnte hat sogar häufig das Gefühl, dass ihn neugierige Nachbarsaugen verfolgen. Dabei sind die Österreicher verglichen mit den Deutschen noch diskret. Bei einer ähnlichen Umfrage von Immobilienscout ebendort fühlte sich exakt die Hälfte der Befragten vom Nachbarn beobachtet. Bei knapp zehn Prozent beeinträchtige die Neugier von nebenan die Lebensqualität sogar massiv.

Mediation statt Klage

Aber wie neugierig dürfen die Anrainer und Hausgenossen denn nun sein? Das ist eine Frage, mit der sich mitunter sogar der oberste Gerichtshof auseinandersetzen muss. Die Wiener Rechtsanwältin Manuela Maurer-Kollenz weiß von einer OGH-Entscheidung, die gegen einen neugierigen Nachbarn ausgegangen ist. Dies deshalb, weil dieser mehrmals täglich auf die WC-Schüssel stieg, um aus erhöhter Position durch die Oberlichte in eine andere Wohnung zu schauen. „Das ging dann auch den Richtern zu weit“, sagt die Anwältin. Aber grundsätzlich meint sie: „Regelmäßiges Hinausschauen aus dem Fenster, selbst wenn der Nachbar im Blickfeld ist, reicht meist nicht, um als Belästigung eingestuft zu werden.“ Manuela Maurer-Kollenz erklärt, es müsse das Gefühl des dauernden Beobachtens gegeben sein und dies natürlich auch nachgewiesen werden.

Relativ eindeutig ist dagegen die Rechtslage, wenn eine Kamera zur Beobachtung einsetzt wird: „Eigene Bereiche kann man überwachen, andere darf man grundsätzlich nicht überwachen“, erläutert die Rechtsanwältin. Selbst Kamera-Attrappen dürfen nicht so montiert werden, dass das Objektiv in die Nachbarwohnung oder auf des Nachbars Grundstück gerichtet ist: „Ein dadurch entstehendes Gefühl der Überwachung musst laut einer Entscheidung des OGH nicht geduldet werden“, sagt die Wiener Anwältin. Um solche Tatbestände festzuhalten, darf dann natürlich der Beobachtete zur Kamera greifen und das „Spionagesystem“ fotografieren.

Ingo Kaufmann, Vorstand der D.A.S. Rechtschutz, rät allerdings zu einem bedachten Vorgehen: „Gerade bei nachbarschaftlichen Konflikten sollte man sich jede Eskalation genau überlegen. Selbst wenn man vor Gericht quasi als Sieger hervorgeht, ist das weiterhin bestehende nachbarschaftliche Verhältnis oft gestört.“ Kaufmann empfiehlt im ersten Schritt ein Aufforderungsschreiben, die Beobachtung zu unterlassen und wenn dies nichts fruchtet, eine außergerichtliche Streitbeilegung wie etwa eine Mediation. Bei Überwachungskameras kann eine Eingabe an die Datenschutzbehörde versucht werden. Erst wenn all das nichts hilft, sollte eine Klage auf Unterlassung eingebracht werden.

Blickschutz und Mauern

Wirksamer Schutz vor neugierigen Blicken des Nachbarn lässt sich nur bedingt schaffen. Zwar verhindern Jalousien den Einblick in Wohnung oder Haus, aber sie machen es auch dunkel. Gelochte Lamellen oder Screengewebe erlauben zumindest, dass man an hellen Tagen trotz des Sonnen- und Blickschutzes noch nach draußen sehen kann. Eine weitere Möglichkeit, sich ohne großen Verzicht auf Tageslicht vor neugierigen Blicken zu schützen, bietet Sonnenschutz, der von unten nach oben gezogen wird. „Der Innenraum ist blickgeschützt, über den oberen Teil des Fensters gelangt Tageslicht in den Raum und man kann nach draußen blicken“, sagt Johann Gerstmann vom Bundesverband Sonnenschutztechnik.

Wirkungsvolle Abhilfe lässt sich nur bei der Planung eines Hauses schaffen. Große Fensterflächen, Balkone und Terrassen sollten so situiert werden, dass sie von Nachbargrundstücken oder Straßen nur schwer einsehbar sind. Nachträglich können Schutzmauern oder Bepflanzungen eine gewisse Intimsphäre schaffen. Aber Vorsicht: Mauer, Zaun oder Hecke dürfen nicht so gestaltet sein, dass sie das angrenzende Grundstück unzumutbar beschatten. Denn das wäre wiederum ein Grund zur Klage von der anderen Seite.

Was Sie beachten sollten beim... Umgang mit wissbegierigen Nachbarn

Tipp 1

Grenzen? Obwohl es das Recht auf Privatsphäre gibt, darf der Nachbar hin- blicken. Das muss hingenommen wer- den, so es sich laut OGH „im Rahmen des Üblichen“ bewegt. Schauen darf der Nachbar selbst dann, wenn man bei offenem Fenster nackt herumläuft. Man muss selbst für Sichtschutz sorgen. Erst wenn ein Gefühl ständiger Überwachung gegeben ist, wird Privatsphäre verletzt.

Tipp 2

Protokoll. Um mit einer Unterlassungsklage Erfolg zu haben, sollte man die Beeinträchtigung der Privatsphäre dokumentieren. Rechtsexperten empfehlen ein genaues Tagesprotokoll: Wann, wie lange und mit welcher Methode wurde beobachtet? Fotos oder Videos sind als Beweis nützlich. Experten raten dazu, den Konflikt eher außergerichtlich zu lösen.

Tipp 3

Sichtschutz. Der einfachste Sichtschutz sind matte Folien, die es um wenig Geld im Baumarkt gibt. Sie werden einfach aufs Fenster geklebt und lassen sich problemlos wieder entfernen. Wesentlich teurer sind Fenster mit Milchglas. Viele verschiedene Möglichkeiten, um neugierige Blicke von außen zu verhindern, bietet Sonnenschutz.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.02.2014)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.