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Stützen, auffangen, abschotten

08.06.2012 | 21:28 |  von Stephanie Dirnbacher (Die Presse)

Was tun, wenn das eigene Grundstück und Haus von Naturgewalten wie Hochwasser, Muren oder Lawinen bedroht ist?

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Für Häuslbauer im Osten Österreichs ist es das Wasser, für jene im Westen sind es die Lawinen: Naturgewalten machen dem Traum vom Eigenheim nicht selten einen Strich durch die Rechnung. Wenn sie ein Gebiet auch nicht komplett unbewohnbar machen, erfordern sie doch ein Umdenken bei der Planung des Gebäudes – einerseits, weil man die eigene Sicherheit gewährleisten will, andererseits, weil es behördliche Auflagen gibt.

Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte man sich schon vor einem Grundstückskauf über mögliche Gefahren informieren. „Am besten erkundigt man sich bei der Gemeinde nach dem Gefahrenzonenplan und nimmt dann Kontakt mit der Gebietsbauleitung auf“, rät Franz Schmid von der Gefahrenzonenplanung im Lebensministerium. Im Gefahrenzonenplan sieht man, welche Wohngebiete durch Überflutung, Vermurung, Rutschungen, Erosionen und Lawinen bedroht sind.

Ist eine Zone rot, bedeutet das eine hohe Gefahr und damit im Zusammenhang mit vielen Raumordnungsgesetzen ein absolutes Bauverbot. Wenn allerdings noch ungenütztes Bauland im Laufe der Zeit als rote Zone ausgewiesen wird, verhängen viele Gemeinden erst einmal eine befristete Bausperre, innerhalb der die Gefahr durch bauliche Maßnahmen beseitigt werden kann. Geschieht das nicht, kann es passieren, dass das Bauland umgewidmet wird. Wird bereits bebautes Gebiet zur roten Zone erklärt, hat das laut Schmid auf bestehende Rechte keine Auswirkungen. Die Bewohner müssen also weder ihr Haus abreißen, noch dieses verlassen. Umbauen dürfen sie es aber nur, soweit das Gebäude dadurch sicherer wird, wenn zum Beispiel ein Ziegelbau durch eine Stahlbetonkonstruktion ersetzt wird.

 

Oberfläche kann trügen

Ein geringeres Gefahrenpotenzial herrscht in gelben Zonen, in denen man unter Einhaltung von Auflagen bauen darf. Dazu nimmt ein Sachverständiger von der Gebietsbauleitung der Wildbach- und Lawinenverbauung das Grundstück genau unter die Lupe. „In letzter Zeit sind für die Planung von Schutzbauwerken gegen Naturgefahren einige hilfreiche Normen entstanden“, sagt der Geotechniker Robert Hofmann. Auch wenn die Fläche noch nicht im Gefahrenzonenplan erfasst ist, kann ein Gutachten über die Beschaffenheit nicht schaden. „Wir haben immer einen Geologen dabei und machen ein Bodengutachten“, sagt Andreas Dreer vom Architekturbüro Dreer2, denn „selbst auf einer brettlebenen Wiese kann es sein, dass sich ein Haus absenkt“.

 

Selbsthilfe statt Schutzanspruch

Ist das Grundstück Naturgefahren ausgesetzt, können Betroffene, so Schmid, bei der Gemeinde Schutzmaßnahmen wie etwa eine Lawinenverbauung oder Hochwasserschutz beantragen. Ob die Gemeinde dem letztlich nachkommt, hängt von der Gefährdung und dem baulichen Aufwand ab. Einen Rechtsanspruch auf Schutzmaßnahmen hat man jedenfalls nicht und muss notfalls selbst Abhilfe schaffen.

„Sowohl bei Lawinen- als auch Murengefahr ist es das Beste, das Haus möglichst hangseitig in die Erde hineinzubauen und entsprechend stark zu fundamentieren“, erklärt Architekt Friedrich Mühling von Treberspurg & Partner. Neben dem Fundament müssen auch das Dach sowie die Fenster in Gebieten mit Lawinen- oder Murengefahr einiges aushalten. Zusätzlich könne man an der oberen Grundstücksgrenze Schwerlaststützmauern aufbauen. Darunter darf man sich keinen meterhohen, hässlichen Wall vorstellen, denn die Mauer verläuft hauptsächlich unterirdisch. Eher problematisch ist da laut Mühling „der irre Aufwand finanzieller Natur“. Solche Schutzvorrichtungen könnten schon zwischen zehn und fünfzig Prozent Mehrkosten ausmachen. Aufpassen muss man bei Mauern, wenn man Nachbarn hat. Für diese darf es nämlich durch die eigenen Schutzmaßnahmen keine erhöhte Gefahr geben.

Auch den Baugrund selbst sollte man bearbeiten, um zu vermeiden, dass der Hang abrutscht. „Man kann den Hang etwa durch Anker oder Pfähle sichern“, erklärt Hofmann. Auch durch Entwässerung des Bodens ist eine Stabilisierung zu erreichen.

 

Beton trotzt dem Wasser

Eine zunehmende Gefahr für Gebäude stellt Hochwasser dar. Dem kann man einerseits mit Häusern auf Stützen entgegenwirken. „In Niederösterreich an der Thaya müssen die Häuser in hochwassergefährdeten Gebieten auf Stelzen errichtet werden, die offen sind, sodass das Wasser durchfließen kann und keinen Widerstand hat“, schildert Mühling. Eine andere Option sind wasserundurchlässige Wannen, die den Sockel des Hauses umschließen. Die Auflagen sehen meistens auch vor, dass Eingänge und Kellerfenster auf einer gewissen Höhe liegen müssen. Für Fenster und Türen empfiehlt Mühling absolut dichte Abschottungen. „Die Erschwernis liegt darin, dass die Abschottungen optisch hervorstechen. Man kann sie aber mit Fensterläden verdecken“, sagt der Architekt. Als Baumaterial empfiehlt er in Hochwassergebieten Beton, „nur der hält dem Wasser stand“. Ziegel hingegen würden Wasser wie ein Schwamm aufsaugen. Ohne Trockengeräte könne es dann bis zu zwei Jahre dauern, bis sich die Feuchtigkeit aus dem Mauerwerk zurückgezogen hat.

Schwierig ist es, ein Haus nachträglich wasserdicht zu machen. „Das ist zwar theoretisch möglich, aber ein großer Aufwand“, so der Architekt. Unangenehm kann es auch werden, wenn durch Überschwemmungen das Grundwasser steigt und das Haus plötzlich zur schwimmenden Insel wird. Gegen einen solchen Auftrieb kann man sich schützen, indem man in den Keller oder die Garage Flutungsöffnungen einbaut und das Innere bei Bedarf kontrolliert mit Wasser füllt, um so einen Gegendruck zu erzeugen.

Risikoplan

Naturgefahren können geologi- sche sein (Erdbeben, Hangmuren) oder meteorologische wie Hagel oder Blitzschlag, hydrologische wie Hochwasser und Sturzfluten oder Feuer und Schnee.

Buchtipp: „Bauen und Naturgefahren. Handbuch für kon- struktiven Gebäudeschutz“. Hrsg. Jürgen Suda/Florian Rudolf-Miklau. Springer Verlag, www.springer.at

Weitere Infos:www.naturgefahren.at

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.06.2012)

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