Wien. Aus Sicht der deutschen Flugbegleiter-Gewerkschaft „Ufo“ war der Streik am Freitag ein voller Erfolg. Die Lufthansa musste zahlreiche Flüge annullieren und tausende Passagiere umbuchen. Gegen Mittag ging auch Deutschlands größtes Drehkreuz, der Flughafen Frankfurt, in die Knie. Weil die vielen Lufthansa-Flieger am Boden blieben, wurden die Stellplätze auf dem Rollfeld knapp. 90 Minuten lang konnte der Flughafen deswegen nicht mehr angeflogen werden.
Um 13 Uhr beendete die Gewerkschaft wie angekündigt den Streik. Danach entspannte sich die Lage wieder. Das Kapitel dürfte damit aber noch längst nicht beendet sein: „Es werden sehr bald weitere Streikmaßnahmen stattfinden. Und zwar so lange, bis die Lufthansa sich eines Besseren besinnt“, gab sich ein Ufo-Sprecher am Freitag kämpferisch. Weil die Gewerkschaft die Streiks nur sehr kurzfristig ankündigt, ist in jedem Fall mit weiteren Behinderungen zu rechnen. Das müssen Lufthansa-Passagiere jetzt beachten:
1 Welche Flüge sind überhaupt betroffen?
Nach Angaben der Lufthansa sind am Freitag bis Mittag ein Großteil der Kurz- und Mittelstreckenflüge sowie einige Langstreckenflüge ausgefallen. Auch elf Flüge von und nach Österreich wurden gestrichen. Diese wurden aber von der AUA aufgefangen. Die Lufthansa-Tochter setzte auf der Kurzstrecke nach Deutschland größere Flieger ein, um gestrandete Lufthansa-Passagiere mitnehmen zu können. Die Wartezeiten seien „überschaubar“ gewesen. Welche Flüge in Zukunft betroffen sind, hängt davon ab, welche Flughäfen die Flugbegleiter bestreiken. Das wird aber immer nur sehr kurzfristig angekündigt.
2 Wie finde ich heraus, was mit meinem Flug los ist?
Passagiere, die einen Lufthansa-Flug gebucht haben, sollten auf der Internetseite der Airline (www.lufthansa.com) überprüfen, ob ihr Flug gestrichen wurde oder verspätet ist. Wer bei der Buchung seine Telefonnummer angegeben hat, wird auch per SMS informiert. Alternativ steht auch die Hotline der Lufthansa (aus Österreich: 0810 1025 8080) zur Verfügung. Ist der gebuchte Flug betroffen, sollte man direkt mit der Lufthansa in Verbindung treten – um den Flug umzubuchen oder zu stornieren.
3 Kann ich von meinem Flug jetzt noch zurücktreten?
Ja. Wenn der Flug wegen eines Streiks annulliert ist, kann man kostenlos stornieren und bekommt den vollen Ticketpreis zurück. Wer immer noch fliegen will, hat Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung, entweder frühestmöglich oder zu einem späteren Zeitpunkt. Wenn man von dem Flug zurücktritt, sich also für die Erstattung des Ticketpreises entscheidet, bekommt man auch etwaige Rückreisekosten von der Fluglinie erstattet. Die Buchung kann gleich am Schalter veranlasst werden. Fliegt man beispielsweise Wien–Frankfurt–NewYork und wurde der Flug von Frankfurt nach NewYork annulliert, muss die Fluglinie den Rückflug nach Wien gewährleisten.
4 Ich habe im Reisebüro gebucht. An wen soll ich mich wenden?
An das Reisebüro. Es spielt in so einem Fall den Mittler zwischen Kunden und Fluglinie. Der Vorteil, wenn man bei einem Reisebüro eine Pauschalreise gebucht hat, ist der kostenlose Reiserücktritt, der nicht nur den Flug, sondern auch das Hotel einschließt. Laut Tui und Ruefa sucht das Reisebüro je nach Wunsch des Kunden nach der optimalen Lösung, sei es ein Reiserücktritt oder eine Umbuchung.
5 Welches Service muss mir die Airline als Gestrandetem bieten?
Laut EU-Recht haben Fluggäste, die wegen Annullierung bzw. Umbuchung zum Warten verdammt sind, einen Anspruch auf Mahlzeiten, Getränke, zwei kostenlose Telefonate und Internetzugang. Dafür werden normalerweise Voucher ausgegeben. Auch die Kosten für eine oder mehrere Nächte im Hotel muss die Fluglinie gegebenenfalls tragen. Allerdings darf man sich nicht einfach irgendein Hotel aussuchen. Die Art der Unterbringung bestimmt die Fluglinie.
6 Was, wenn ich auf ein anderes Verkehrsmittel umsteigen will?
Die Fluglinie kann Reisenden als Alternative ein Ticket für die Bahn oder den Bus anbieten. Innerhalb Deutschlands können Reisende mit Lufthansa-Ticket zum Beispiel ohne Zusatzkosten auf die Deutsche Bahn umsteigen. Für Reisende von und nach Österreich gilt dieses Angebot jedoch nicht. Zu dem Angebot verpflichtet ist die Airline nur, wenn sie es nicht schafft, Passagiere auf einen anderen Flug umzubuchen.
7 Steht mir auch eine Entschädigung zu?
Nicht im Fall eines Streiks. Prinzipiell steht dem Fluggast bei Annullierung eine Ausgleichszahlung zu. Diese beträgt je nach Fluglänge zwischen 250 und 600 Euro. Allerdings muss die Fluglinie diesen Ausgleich nicht bezahlen, wenn außergewöhnliche Umstände eintreten. In Deutschland gibt es dazu ein neues BGH-Urteil, das Streiks dezidiert als „höhere Gewalt“ definiert. Darauf kann und wird sich die Lufthansa berufen.
„Man könnte sich in diesem Fall noch an den Europäischen Gerichtshof wenden. Denn in der EU-Verordnung sind die außergewöhnlichen Umstände recht schwammig definiert“, sagt Andreas Hermann vom Verein für Konsumenteninformation. Die Frage, ob dem Fluggast über die Ausgleichszahlung hinaus Schadenersatz zusteht, müsse von Fall zu Fall entschieden werden. „Da müsste der Fluglinie auf jeden Fall eigenes Verschulden nachgewiesen werden“, sagt Hermann
Tipp 1
Erstattung. Bei einer Annullierung durch einen Streik hat der Kunde zwei Möglichkeiten. Entweder er tritt vom Flug zurück– dann muss die Fluglinie den vollen Ticketpreis erstatten –, oder er lässt den Flug umbuchen, ebenfalls kostenlos. Auf eine Entschädigung hat er keinen Anspruch. Denn ein Streik gilt neuerdings als „höhere Gewalt“.
Tipp 2
Versorgung. Wenn man wegen Annullierung bzw. Umbuchung auf dem Flughafen gestrandet ist, muss die Fluglinie für Essen und Getränke sorgen und Zugang zu Telefon und Internet gewährleisten. Zieht sich die Wartezeit über mehr als einen Tag, muss die Fluglinie auch ein Hotel organisieren und bezahlen. Welches Hotel, entscheidet die Fluglinie.
Tipp 3
Lufthansa-Info. Wer einen Lufthansa-Flug gebucht hat, sollte auf der Internetseite der Airline (lufthansa.com) und dort im Bereich „Meine Buchungen“ prüfen, ob sein Flug gestrichen wurde. Wer bei der Buchung seine Telefonnummer angegeben hat, wird auch per SMS informiert. Auch eine Hotline (0810 1025 8080) steht zur Verfügung.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.09.2012)
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