Mit 14 Jahren zum eigenen Konto

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Schon Jugendliche können ein eigenes Konto eröffnen. Eltern sind da weitgehend machtlos - denn ihrer Zustimmung bedarf es nicht.

Wien. „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.“ Fatale Auswirkungen kann das haben, wenn der Umgang mit Geld betroffen ist. Gerade deswegen ist es sinnvoll, Kinder früh an das Thema Finanzen heranzuführen. Nicht selten geschieht das über ein entsprechendes Jugendkonto.

Die heimischen Banken haben dafür nicht nur eigene Produkte in petto – sondern werben teils auch intensiv mit diesen. Schließlich wollen die Institute ihre Kunden früh – und ein Leben lang – an sich binden.

Jugendkonten haben in der Regel eines gemein: Sie sind gratis. Dass die Banken keine Gebühren verlangen, habe einerseits den Vorteil, dass Jugendliche so in keine Kostenfalle tappen, sagt Alexander Maly von der Schuldnerberatung. Andererseits wecke man mit Gratisangeboten deren Erwartungshaltung.

In der Regel können Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr ein Konto bei einer Bank eröffnen. Manche Institute, wie Bawag, Erste Bank oder Raiffeisen NÖ-Wien haben auch Angebote für Jüngere parat. Bei der Erste Bank ist die Kontoeröffnung bereits ab dem zehnten Lebensjahr möglich. Dann allerdings müssen die Eltern als gesetzliche Vertreter ihre Zustimmung erteilen, wie es seitens der Bank heißt. Das bedeutet, dass sie auch die Kontobewegungen ihres Kindes einsehen können. Bei der Raiffeisen NÖ-Wien wird ein sogenanntes Taschengeldkonto für Zehn- bis 14-Jährige angeboten. Auch hier sind die Eltern zeichnungsberechtigt – und müssen der Kontoeröffnung zustimmen.

Ein eigenes Konto, auch ohne den Willen des Vormunds, erhalten Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr. Vor dem Gesetz gelten Jugendliche dann als mündige Minderjährige. Dem Zugriff der Eltern ist das Konto ihres Kindes entzogen.

Zum Teil mitentscheiden können Eltern, wenn es um die Ausfertigung einer Bankomatkarte geht. Bei den Jugendkonten der Raiffeisen erhalten die Jugendlichen eine ganz normale Bankomatkarte, die es ermöglicht an Terminals (etwa im Einzelhandel) zu beheben oder zu bezahlen. Allerdings wird der maximal zu behebende Betrag von Kunde und Bank gemeinsam festgelegt. Auch die Bank Austria gibt Bankomatkarten an Jugendliche aus. Es kann aber nur abgehoben werden, wenn das Konto auch gedeckt ist. Wer eine voll funktionsfähige Karte will (um ins Minus zu gehen), ist von der Zustimmung des gesetzlichen Vormunds abhängig. Bei der Bawag ist die Bankomatkarte verwendbar – aber nur, solange das Konto über Guthaben verfügt.

Kein Überziehungsrahmen

Die Ausgabe von Kreditkarten gegenüber Jugendlichen erfolgt etwas restriktiver. So vergibt die Raiffeisen entsprechende Karten erst an Volljährige. Wer ein solches Produkt schon früher haben will, muss auf eine von den Eltern dotierte Prepaid-Karte zurückgreifen. Bei der Erste Bank gibt es die Möglichkeit, zur Hauptkarte der Eltern eine Zusatzkarte (nach Zustimmung der Eltern) zu erhalten. Das Limit lehnt sich an jenes der Hauptkarte an, die Verrechnung erfolgt über das elterliche Konto.

Wenn sich Jugendliche für die Eröffnung eines Kontos entscheiden, müssen Eltern keine Angst davor haben, dass der Nachwuchs hinter ihrem Rücken Schulden anhäuft. Denn in der Regel gewähren die Kreditinstitute keinen Überziehungsrahmen. Die Erste Bank sagt, dass es diesen nur in Ausnahmefällen gibt – und auch nur dann, wenn eine Haftungserklärung des gesetzlichen Vertreters vorliegt. Bei der Raiffeisen NÖ-Wien ist die Überziehung nur dann gestattet, wenn der Inhaber eines Jugendkontos volljährig geworden ist oder über ein regelmäßiges Einkommen verfügt. Bei der Bawag ist ein Minus von maximal 500 Euro erlaubt, die Eltern müssen hier nicht nur zustimmen, sondern auch dafür haften. Die Bawag nimmt dazu eigens eine Bonitätsprüfung vor.

Was Sie beachten sollten bei... Jugendkonten

Tipp 1

Konditionen. Grundsätzlich sind Konten für Jugendliche gratis. Allerdings kann es bei den Banken versteckte Nebengebühren geben. Wichtig ist daher die genaue Durchsicht des Konditionenblatts. Dort sind alle Spesen aufgelistet.

Tipp 2

Unter 14. Einige Banken haben bereits Angebote für unter 14-Jährige. Der gesetzliche Vormund muss hier allerdings einer Kontoeröffnung zustimmen. Zudem haben Eltern den Vorteil, Einsicht in das Finanzverhalten ihrer Kinder nehmen zu können.

Tipp 3

Überziehen. Die meisten Banken gewähren bei Jugendkonten keinen Überziehungsrahmen. Ausnahmen werden teils nur gemacht, wenn die Eltern ihren Sanktus erteilen. So soll verhindert werden, dass Jugendliche in die Schuldenfalle tappen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.11.2012)

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