Die Frau hatte mehr als drei Jahre nach dem Kursverfall der Meinl-European-Land-Aktie geklagt.
Wien/Apa/Red. Die Meinl Bank kann einen Sieg vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) verbuchen. Eine Salzburgerin hatte Klage eingebracht, allerdings zu spät, wie der Gerichtshof befand. Die Klägerin war erst am 20. August 2010 vor Gericht gezogen und damit mehr als drei Jahre nach dem Kurssturz der Meinl-European-Land-Papiere Ende Juli 2007.
Damals hatte ein steiler Kursverfall der Aktie Meinl European Land (inzwischen heißt das Unternehmen „Atrium“) für Aufregung gesorgt.
Bei Schadenersatz beginnt die dreijährige Verjährungsfrist mit Kenntnis von Schaden und Schädiger. Wann genau dies bei Meinl der Fall war, darüber streiten sich die Anwälte seit Jahren. Der OGH stellte nun in seinem aktuellen Beschluss klar, dass die Klägerin bis spätestens Mitte August hätte handeln müssen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.04.2013)