Versicherungen: Gegen Einbrüche versichern

Einbruch in eine Wohnung / Break-in into a flat
Einbruch in eine Wohnung / Break-in into a flatGina Sanders - Fotolia
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Auf eine Haushaltsversicherung sollte kein Mieter oder Eigentümer verzichten. Denn sie deckt nicht nur Feuer-, Sturm- oder Leitungswasserschäden ab, sondern kommt auch bei Einbrüchen zum Tragen.

Wien. Es ist ein beklemmendes Gefühl. Man kommt abends nach Hause, will die Tür aufsperren und merkt: Hier hat sich bereits jemand anderer Zutritt verschafft. Der Gang in die Wohnung offenbart dann das Schlimmste: Alle Wertsachen sind verschwunden – und die Wohnung total verwüstet.

Einbrüche sind in Österreich längst keine Seltenheit mehr. Im vergangenen Jahr kam es in knapp 15.500 Fällen zu Anzeigen. Die Statistik zeigt allerdings, dass die Wahrscheinlichkeit, eines Tages betroffen zu sein, geringer wird. Denn die Zahl der Einbrüche ist seit 2009 im Sinken begriffen.

Versicherungen können zwar nicht verhindern, dass Fremde unerlaubt die eigenen vier Wände betreten. Aber sie können im Nachhinein dafür sorgen, dass sich der finanzielle Schaden in Grenzen hält. In Österreich hat nahezu jeder Mieter oder Eigentümer eine Haushaltsversicherung. Diese zahlt in vielen Fällen nicht nur bei Wasser-, Feuer- oder Sturmschäden, sondern kommt grundsätzlich auch für Schäden durch Einbruchdiebstähle auf.

Ein solcher liegt dann vor, wenn jemand unerlaubt in eine Wohnung eindringt. Sind die Einbruchsspuren polizeilich nachweisbar, wird die Versicherung das Delikt auch als solches anerkennen. Wer aber das Versperren seiner Wohnungstür vergisst – oder einfach unterlässt – wird wohl oder übel leer ausgehen. Ebenso wie jene, die bei Verlassen der Wohnung nicht darauf achten, ihre Fenster zu verschließen (etwa im Erdgeschoss).

Wie bei allen Versicherungsprodukten gibt es auch bei Haushaltsversicherungen gravierende Deckungsunterschiede. Denn in der Regel wird eine Haushaltsversicherung auf Quadratmeterbasis berechnet. Die Höchstentschädigungsgrenzen hängen demnach von der Größe der Wohnung ab. Aber auch die angegebene Ausstattung (etwa einfach oder exklusiv) spielt eine Rolle. Und: Nicht bei jeder Versicherung ist alles versichert.

Dokumentation ist die halbe Miete

In einem sind sich die meisten Anbieter aber einig: Wird Schmuck und Bargeld gestohlen, ist das gedeckt. Aber nur bis zu einem gewissen Betrag, der variieren kann.

Zunächst macht es einen Unterschied, ob etwa Schmuck, Edelsteine oder Bargeld herumliegen dürfen, oder ob sie sich in geschlossenen Behältnissen oder unter festem Verschluss (Safe) befinden müssen. Herumliegendes Bargeld wird beispielsweise zu einem niedrigeren Betrag versichert als Geld, das in Möbeln aufbewahrt wird. Bei Schmuck oder Münzsammlungen ist das ebenso der Fall.

Je besser Kunden ihre Wertsachen im Vorfeld dokumentieren, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, mit der Versicherung im Schadensfall über Kreuz zu liegen. Wer mangels Fotos oder Rechnungen Probleme hat, sein Inventar nachzuweisen, muss aber nicht zwingend um Ersatz fürchten, denn: „Im Prinzip geht es darum, der Versicherung glaubhaft zu machen, welche Produkte man in der Wohnung gehabt hat“, sagt Wolfgang Reisinger, Leiter der Abteilung Spezialschaden bei der Wiener Städtischen.

Lügen haben kurze Beine

Bewahrt jemand beispielsweise 2000 Euro auf, wird er, sofern es sich nicht um Schwarzgeld handelt, nachvollziehbar machen können, woher der Betrag stammt. Hat jemand im Laufe der Jahre Geld von Verwandten zusammengetragen, werden diese das bestätigen können.

Aber: „Wenn ein Dauerarbeitsloser mit Mindesteinkommen behauptet, er habe 5000 Euro und zahlreiche Wertsachen unter der Matratze gebunkert, dann wird es wohl schwierig werden“, sagt Versicherungsmakler Rudolf Mittendorfer. Wenngleich auch so etwas nicht unmöglich scheint.

Wenig ratsam ist es jedenfalls, seine Versicherung anzulügen, sagt Mittendorfer. Denn manchmal werden Einbrecher auch gefasst. Dann lässt sich mitunter feststellen, was sie wirklich entwendet haben. Stimmt das dann nicht mit den Angaben des Kunden überein, könnte die Versicherung gegen diesen Anzeige erstatten.

Bei Bargeld wird der Nennwert ersetzt, bei Schmuck ist die Einschätzung schwieriger. Denn wer es verabsäumt hat, seine Wertsachen zu dokumentieren, oder Rechnungen aufzubewahren, wird beschreiben müssen, wie Ketten, Ringe oder Armbänder ausgesehen haben. Anhand dessen kann ein Sachverständiger eine Schätzung vornehmen, erklärt Robert Wasner, Vorstandsmitglied der Uniqa. Doch welche Summen werden rückerstattet? Das hängt vom Anbieter ab. Entweder ersetzten sie den Verkehrs-, den Zeit- oder den Neuwert der Ware.

Der Zeitwert ist jener Wert, der einem Gegenstand am Tag des Schadens – nach Abzug von Alter und Abnutzung – zugeschrieben wird. Wer den Neuwert ersetzt haben will, muss einen gleichartigen Gegenstand kaufen. Aber es gibt auch Klauseln, die Folgendes besagen: Liegt der Zeitwert unter 40 Prozent des Neuwertes, wird der Zeitwert ersetzt.Wem die Versicherung partout nicht glaubt, der kann zu Gericht gehen. Laut Josef Graf, Vorstand der EFM-Versicherungsmakler, gibt es sogar Rechtsschutzversicherungen, die eine Klage gegen die eigene Versicherung zulassen.

Was Sie beachten sollten bei... Einbrüchen

Tipp 1

Dokumentation. Mantraartig betonen Versicherungsexperten, man solle die in seiner Wohnung aufbewahrten Wertgegenstände dokumentieren. Dieser Aufforderung kommen wohl aber nicht alle Haushalte nach. Am besten wäre es jedoch, eine Inventarliste zu schreiben, Rechnungen aufzuheben und Schmuckstücke oder andere Wertgegenstände zu fotografieren. Seine Aufzeichnungen sollte man vor Zugriffen schützen.

Tipp 2

Schutz. Wer teure Wertsachen vor Diebstahl schützen will, sollte sich die Anschaffung eines Tresors überlegen. Denn lagern Wertgegenstände in einem Safe, steigen auch die Versicherungssummen. Die Tresore werden dabei nach den Sicherheitsklassen EN 0 bis EN 4 unterteilt. Während sich deutsche Versicherer hier auf gemeinsame Höchstgrenzen einigen konnten, ist das in Österreich nicht der Fall. Jede Assekuranz legt ihre eigenen Summen fest.

Tipp 3

Wahrheit. Wer es verabsäumt hat, seine Wertgegenstände zu dokumentieren, könnte verleitet sein, der Versicherung mehr angeblich abhandengekommene Gegenstände unterzujubeln, als man tatsächlich besessen hat. Ratsam ist das allerdings nicht. Denn im schlimmsten Fall kann die Versicherung dies zur Anzeige bringen. Im Wesentlichen geht es darum, der Assekuranz seinen Verlust glaubhaft zu machen.

Tipp 4

Schließen. Unachtsamkeit wird oft nicht nur von Einbrechern „bestraft“, sondern im schlechtesten Fall auch vom Versicherer. Denn wer beim Verlassen der Wohnung vergessen hat, seine Tür zu verschließen, hat den doppelten Schaden. In diesem Fall wird die Versicherung nämlich nicht zahlen – auch wenn der Versicherte sein Wohnhaus bloß für eine halbe Stunde verlassen hat. Je nach Stockwerk müssen auch Fenster geschlossen werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.04.2013)

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