Die Banken ändern ihre Geschäftsbedingungen

Banken aendern ihre Geschaeftsbedingungen
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Gebührenerhöhungen müssen Kunden zwei Monate im Voraus mitgeteilt werden, die Möglichkeit von Zusatzgebühren wird eingeschränkt.

Wien/Nst. Zahlreichen Bankkunden flattert in diesem Jahr Post von ihrem Kreditinstitut ins Haus. Den Kunden wird dabei mitgeteilt, dass sich die Geschäftsbedingungen ihrer Bank ändern werden. Die Institute beginnen nämlich damit, ihre AGB einem Urteil des Obersten Gerichtshofs vom Herbst 2012 anzupassen. Von der eingebrachten Klage war damals zwar nur die Bank Austria betroffen, doch in der Regel ziehen auch andere Banken nach. Den Kunden sei dennoch die Durchsicht der neuen Regeln empfohlen. Während die Bank Austria ihre Geschäftsbedingungen bereits im heurigen März angepasst hat, treten die neuen Bestimmungen bei der Erste Bank am 1. Juli in Kraft. Die Bawag arbeitet noch an der Adaptierung. Ab Herbst sollen die neuen AGB aber auch dort gültig sein.

VKI misstraute Klauseln

Zum Hintergrund: Alles begann 2009. Damals trat das sogenannte Zahlungsdienstegesetz in Kraft, das Bankkunden zahlreiche Verbesserungen brachte. Die Kreditinstitute sahen sich im Zuge dessen dazu veranlasst, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Doch der Verein für Konsumenteninformation wollte den neuen Klauseln der Banken nicht so recht trauen und zog vor Gericht. Vergangenen Herbst entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) dann, dass zahlreiche Bestimmungen rechtswidrig sind.

Der Entscheid stellt nun etwa klar, dass Kontoführungsgebühren zwar an den Verbraucherpreisindex angepasst werden dürften. Dies darf allerdings nur noch dann geschehen, wenn das den Kunden mindestens zwei Monate im Voraus mitgeteilt wird. Auch dürfen Kreditinstitute keine Zusatzgebühren für Informationen und Nebenleistungen mehr verrechnen. Das betrifft etwa die Kosten für die Sperre einer verlorenen oder gestohlenen Bankomat- oder Kreditkarte. Kostenersatz darf nur noch in drei Ausnahmefällen verlangt werden, etwa bei Erteilung einer nicht gedeckten Überweisung. Darüber hinaus müssen Kunden nur noch ihren PIN-Code geheim halten, ihre Karten sicher verwahren und deren Verlust melden. Missbräuche und Fehler, die über die Sorgfaltspflichten der AGB hinausgehen, dürfen nicht mehr auf den Kunden übergewälzt werden.

Die Kunden werden darüber im Vorfeld informiert. Den Änderungen der Bank können die Kontoinhaber widersprechen und das eigene Konto kündigen. Tun sie das nicht, gelten die AGB für sie.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.04.2013)

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