Neue Regeln für die Zukunftsvorsorge

Neue Regeln fuer Zukunftsvorsorge
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Die Mindestaktienquoten für die Veranlagung werden gesenkt, auch darf an mehr Börsen investiert werden als bisher.

Wien/Apa/B.l. Jeder vierte Österreicher unter 60 Jahren wendet jährlich im Schnitt etwa 600 Euro für seine „Zukunftsvorsorge“ auf. Dabei handelt es sich um ein Produkt der privaten Altersvorsorge, das es seit zehn Jahren gibt und das von Versicherungen oder Kapitalanlagegesellschaften angeboten wird. Viele Anleger haben damit in den vergangenen Jahren keine guten Erfahrungen gemacht. Während der Finanzkrise mussten viele Fonds die Reißleine ziehen und die Aktienquote herunterfahren, um die Kapitalgarantie am Ende der Laufzeit erfüllen zu können. Von der Erholung nach der Krise profitierten sie kaum. Im vergangenen Jahr wurde auch noch die staatliche Prämie gekürzt. Konsumentenschützer kritisieren zudem, dass es innerhalb der ersten zehn Jahre nahezu keine Ausstiegsmöglichkeit gibt. Dafür sind die Veranlagungserträge steuerfrei.

Am Freitag hat nun der Nationalrat mit Stimmen von SPÖ, ÖVP, BZÖ und Team Stronach Änderungen beschlossen.

Mehr Flexibilität bei Veranlagung

Bei der Kapitalveranlagung ersetzt eine Bandbreitenregelung die bisher vorgeschriebene Mindestaktienquote von 30 Prozent, um das Risiko zu senken: Die Bandbreite beträgt 15 bis 60 Prozent Aktienanteil für unter Fünfzigjährige und fünf bis 50 Prozent für Personen über 50. Auch durften die Anbieter bisher nur an bestimmten Börsen (etwa der Wiener Börse oder manchen osteuropäischen Börsen) Aktien kaufen. Dieser Anteil wird nun von 100 auf 60 Prozent gesenkt und der Kreis der für Veranlagungen zugelassenen Börsen erweitert.

FPÖ und Grüne stimmten nicht zu. Man sehe in der Reform weder eine Attraktivierung noch eine Verbesserung, erklärte der FPÖ-Abgeordnete Roman Haider. Grünen-Mandatar Bruno Rossmann stellte fest: „So attraktiv ist das nicht, was da drinnen steht.“ Er spricht sich angesichts der „erheblichen Mittel, die aufgewendet werden“, dafür aus, die Zukunftsvorsorge, aber vor allem die Förderung des Staates, auslaufen zu lassen. Im Gegenzug sollte die staatliche Säule der Pensionsvorsorge gestärkt werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.07.2013)

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