Haftpflicht für Hundehalter oft eine Pflicht

Die Versicherung schützt Hundehalter vor Kosten durch Personen- oder Sachschäden.

Wien/Ag./Red. Ein Hund ist bekanntlich der liebste Freund des Menschen – solange er anderen nichts zuleide tut. Greift er jemanden an, haftet der Besitzer des Tieres. Hundehaftpflichtversicherungen haben daher den Sinn, allfällige Personen- oder Sachschäden abzudecken.

Verpflichtend ist die Hundehaftpflichtversicherung für Hunde, die ab dem 1.Jänner 2006 zur Welt gekommen sind, und in den Bundesländern Wien, Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark. Auch in Niederösterreich wird überlegt, eine solche Versicherungspflicht einzuführen.

Doch viele Tierbesitzer sind sich dessen gar nicht bewusst, wie eine Umfrage von versichern24.at zeigt. So wussten nur 16 Prozent der Befragten, dass eine Hundehaftpflichtversicherung nicht automatisch auch Teil einer Haushaltsversicherung ist. In der Regel müssen Hunde also zusätzlich versichert werden. Die Schäden, die durch Katzen verursacht werden, sind oft Teil der Polizze.

Jene, die nicht nur andere Menschen, sondern in erster Linie ihr Tier schützen wollen, haben bei den Assekuranzen auch die Möglichkeit, eine sogenannte Krankenversicherung für Haustiere abzuschließen. Ganz billig ist diese aber nicht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.07.2013)

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