Zukunftsvorsorge: Was man jetzt tun kann

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THEMENBILD-PAKET: SPARPAKET/BAUSPAREN/BANKEN/ZUKUNFTSVORSORGEAPA/BARBARA GINDL
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Altersvorsorge. Die Reform der Zukunftsvorsorge soll mehr Flexibilität bei der Veranlagung bringen. Wer einen alten Vertrag hat, kann auf die neuen Bedingungen umsteigen. Der Ausstieg bleibt aber schwierig und teuer.

Wien. Die neuen Regeln für die Zukunftsvorsorge haben den Nationalrat passiert, Anfang August sollen sie in Kraft treten. Wie berichtet ermöglichen sie eine flexiblere Veranlagung: Statt einer Mindestaktienquote von 30Prozent soll bei neuen Verträgen künftig eine Bandbreite von 15 bis 60 Prozent Aktienanteil für unter Fünfzigjährige und eine Bandbreite von fünf bis 50 Prozent für Ältere gelten. Auch wird der Kreis der für Veranlagungen zulässigen Börsen erweitert: Mussten bisher 100 Prozent der Mindestaktienquote in Wien oder bestimmten osteuropäischen Börsen veranlagt werden, so müssen künftig nur 60 Prozent so angelegt werden. Wer einen alten Vertrag hat, soll– jedenfalls nach zehn Jahren– ohne Steuernachteile auf die neuen Bedingungen umsteigen können.

Doch der vorzeitige Ausstieg aus einem Zukunftsvorsorgevertrag bleibt schwierig. Kritikern geht auch die Reform zu wenig weit, insbesondere die verpflichtende, teure Kapitalgarantie ist vielen ein Dorn im Auge. „Was nützt denn eine Kapitalgarantie bei Laufzeiten von 20 bis 50 Jahren?“, kritisiert Verag-Geschäftsführer Rudolf Mittendorfer. „Für den Kunden ist eine Kaufkraftsicherung von Belang, und die wird man über die Jahre mit Renditen von zwei Prozent (so viel werfen derzeit zehnjährige österreichische Staatsanleihen ab, Anm.) nicht erzielen.“

Vorzeitiger Ausstieg ist teuer

Auch wird kritisiert, dass es immer noch zu wenig Wahlmöglichkeit gibt. 1,6 Millionen Österreicher wenden jährlich im Schnitt 600 Euro für ihre Zukunftsvorsorge auf. Seit zehn Jahren gibt es das Produkt, das von Versicherungen und Kapitalanlagegesellschaften angeboten wird. Nun laufen die ersten Verträge aus. Viele haben aber längere Laufzeiten. Während der Finanzkrise mussten einige Fonds die Aktienquote zurückfahren, um die Garantie am Ende der Laufzeit erfüllen zu können. Von der Erholung nach der Krise profitierten sie kaum. Im Vorjahr wurde zudem die staatliche Prämie gekürzt.

Während der ersten zehn Jahre ist kein Ausstieg möglich– daran ändert sich auch künftig nichts. Was man tun kann, ist, den Vertrag ruhend zu stellen, also nichts mehr einzuzahlen (allerdings fallen weiter Verwaltungskosten an, die den Ertrag schmälern). Doch erhält man dann später eine Zusatzpension– ohne die staatliche Prämie zurückzahlen oder Steuern nachzahlen zu müssen. „Eine lebenslange Rente kann man frühstens ab dem 40.Lebensjahr in Anspruch nehmen, ohne die Förderung zu verlieren“, stellt Vermögensberater Walter Michael Fink fest. „Bei der Rentenhöhe darf man in einem solchen Fall aber keine großen Erwartungen haben.“

Nach zehn Jahren ist ein Ausstieg möglich, auch wenn der Vertrag noch läuft. Unter Umständen muss man sich aber auf herbe Verluste einstellen– denn manche Garantiemodelle seien auf längere Laufzeiten ausgelegt, warnt Ewald Maitz von der EFM Versicherungsmakler AG. Wer vorzeitig kündigt, verliere unter Umständen die Garantie. „Wer einen vorzeitigen Ausstieg plant, ist gut beraten, sich vorher zu erkundigen, was wirklich ausbezahlt wird“, meint Fink. Und fügt hinzu: „Es kann sich aber rechnen, das Geld zu nehmen und anderswo zu veranlagen.“

Anbieterwechsel prüfen

Bei einem vorzeitigen Ausstieg muss man auch die Hälfte der staatlichen Prämie zurück- und Kapitalertragsteuer nachzahlen. Das gilt aber bei jeder „nicht widmungsgemäßen Verwendung“, sagt VKI-Versicherungsexperte Walter Hager. Also auch wenn man sich das Geld bei Pensionsantritt nicht als Zusatzrente, sondern auf einmal ausbezahlen lassen will.

Eine weitere Option ist der Umstieg auf ein anderes Produkt oder einen anderen Anbieter. Dann bleiben Prämie und Steuerzuckerl erhalten. Das neue Gesetz ermögliche zusätzlich, beim selben Anbieter auf das neue Veranlagungsmodell zu wechseln, erklärt Maitz. Ein anderer Anbieter sei aber ratsam, wenn er eine bessere Kostenstruktur biete, sagt EFM-Vorstand Josef Graf. Er erwartet, dass die Anbieter in Zukunft aber ohnehin kostengünstigere Produkte anbieten, um ihre Kunden zu halten.

„Die Frage ist, wer die Garantie übernimmt, wenn der Vertrag unter Wasser ist“, sagt Maitz. Unter Umständen ist dann eine Zuzahlung nötig, wenn man zu einem anderen Anbieter wechseln will.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.07.2013)

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