Bank blitzt gegen Kunden ab

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
  • Drucken

Die Raiffeisen verliert in zweiter Instanz.

Wien. Eine Bank darf den Kredit eines Kunden nicht fällig stellen, nur weil dieser Schadenersatzforderungen gegen Kreditforderungen aufgerechnet hat. Das geht aus einem nicht rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Wien (OLG) hervor.

„Der Bankkunde hatte bei der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien um eine weitere Finanzierung angefragt, jedoch in diesem Zusammenhang diverse Falschauskünfte erhalten“, sagt Anwalt Lukas Aigner von der Kanzlei Kraft & Winternitz. Daraus sei dem Kunden ein Schaden entstanden, den er dann geltend gemacht und gegen die Kreditforderungen aufgerechnet habe.

2011 sah sich der Kunde dann plötzlich mit einem Kündigungsschreiben seiner Bank konfrontiert. Das Institut begründetet den Schritt damals mit unwahren Angaben des Kreditnehmers sowie, aus Sicht der Bank, ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen. Das Gericht hielt jedoch fest, dass die Bank nicht zur Kündigung aus „wichtigen Gründen“ berechtigt sei. Die Interessen der Bank hätten da schon „gravierend“ gefährdet sein müssen. Die ordentliche Revision wurde nicht zugelassen. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.11.2013)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.