Eltern haben nichts zu verschenken

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Der Staat bietet Eltern fünf verschiedene Varianten, um den Verdienstausfall in den ersten Monaten zu kompensieren. Ab einem mittleren Einkommen zahlt sich fast immer die einkommensabhängige Variante aus.

Wien. Kinder bringen Freude. Kinder bringen Sinn. Kinder kosten eine Menge Geld. Kaum eine Mutter oder ein Vater wird diesen drei Sätzen nicht zustimmen können. Daher sollten gerade Eltern bei aller Freude über den Nachwuchs danach trachten, nicht nur bei ihren Ausgaben aufzupassen, sondern auch ihr Einkommen zu maximieren.

Dies ist umso schwieriger, weil nach einer Geburt in der Regel einer der heutzutage üblichen zwei Verdiener für eine längere Zeitspanne ausfällt. Der Staat hat dafür das Kindergeld eingeführt, mit dem dieser Einkommensausfall zumindest teilweise kompensiert werden soll. Es lohnt sich hier jedoch, zuerst einmal den Taschenrechner zur Hand zu nehmen, bevor man sich für eine der fünf möglichen Varianten entscheidet.

Pauschal ist nicht immer richtig

So gibt es vier Kindergeldvarianten mit pauschalen monatlichen Beträgen. Dabei werden für einen Zeitraum zwischen 14 und 36 Monaten pauschal zwischen 436 und 1000 Euro monatlich an jenen Elternteil ausgezahlt, der bei dem Kind daheim bleibt. Bei der fünften Kindergeldvariante wird der monatliche Betrag vom Letzteinkommen berechnet. Und diese Variante ist für Eltern schon ab einem mittleren Einkommen äußerst interessant – auch dann, wenn sie sich wie die meisten Eltern länger als die in dieser Variante vorgesehenen 14Monate (davon maximal zwölf Monate für einen Elternteil) selbst um ihr Baby kümmern wollen.

Denn die Karenz – also die zeitweise Freistellung von der Erwerbstätigkeit – ist unabhängig von der Bezugsdauer des Kindergelds. Der Rechtsanspruch auf Elternkarenz beträgt in Österreich zwei Jahre, im guten Einvernehmen mit dem Arbeitgeber können aber auch längere Zeiten ausgemacht werden.

Will nun beispielsweise eine Mutter nach der Geburt 20 Monate bei ihrem Kind bleiben, muss sie somit nicht automatisch die Pauschalvariante 20+4 (24 Monate Gesamtbezug, maximal 20 Monate für einen Elternteil) nehmen. Sie kann auch mit ihrem Arbeitgeber eine Karenz über 20 Monate vereinbaren und dann die einkommensabhängige Variante 12+2 wählen.

Bei dieser Variante erhält sie statt 20 Monaten zwar nur maximal zwölf Monate lang eine monatliche Zahlung. Da diese jedoch 80 Prozent des Letzteinkommens (inklusive 13. und 14. Gehalts) beträgt, kann die Gesamtsumme der ausbezahlten Beträge in Summe höher sein als bei der pauschalen Variante. So beträgt die Gesamtsumme für 20 Monate bei dieser Pauschalvariante 12.480 Euro. Dies entspricht etwa jenem Betrag, der bei dem einkommensabhängigen Kindergeld anfällt, wenn zuvor ein monatliches Bruttoeinkommen von 1420 Euro verdient wurde. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2000 Euro erhält die Mutter in Summe rund 3300 Euro mehr. Bei einem Bruttoeinkommen von 3000 Euro pro Monat sind es fast 8900 Euro.

Wer bei einem mittleren oder höheren Einkommen länger daheim bleiben will und sich daher für eine pauschale Kindergeldvariante entscheidet, verschenkt also bares Geld.

Allerdings gibt es im Gegenzug ein paar Einschränkungen. So endet mit dem Ablauf des Kindergeldbezuges – im obigen Beispiel also nach zwölf Monaten – auch die mit dem Kindergeld verbundene Krankenversicherung. Da die Karenz noch läuft, wäre die Mutter in diesem Fall auch nicht über ihre Arbeitsstelle versichert.

Dieses Loch kann jedoch durch die Mitversicherung beim Partner gestopft werden. Bei Alleinerzieherinnen fällt die Möglichkeit der Mitversicherung beim Partner naturgemäß weg. Diese können für die achtmonatige Differenz nur eine Selbstversicherung abschließen, die knapp 380 Euro im Monat kostet. Im obigen Beispiel wären das für die acht Monate zwischen Auslaufen des Kindergeldes und Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit also 3040 Euro. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3000 Euro vor Geburt des Kindes würde sich dieser Aufwand aber immer noch rentieren. Pensionsversicherungsmonate werden auch bei fehlender Versicherung während der ersten vier Lebensjahre des Kindes in jedem Fall erworben.

Achtung beim Zuverdienst

Die größte Einschränkung, die das einkommensabhängige Kindergeld bringt, ist die Zuverdienstgrenze. Diese beträgt bei den pauschalen Kindergeldvarianten pro Jahr rund 60 Prozent der Lohnsteuerbemessungsgrundlage (Bruttogehalt minus Sozialversicherungsbeiträge) aus dem letzten Jahr vor Antritt der Kinderbetreuung – in jedem Fall jedoch 16.200 Euro. Beim einkommensabhängigen Kindergeld liegt die Grenze niedriger. Dabei dürfen pro Jahr allerdings lediglich 6400 Euro (als Lohnsteuerbemessungsgrundlage) dazuverdient werden, bei kürzerer Bezugsdauer das entsprechende Monatsäquivalent. Dieser Wert entspricht in etwa dem Einkommen bei einer geringfügigen Beschäftigung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.06.2014)

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