Kunstwerke sind kein Hausrat

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Wer eine Leidenschaft für Kunst hat, sollte seine Schätze auch eigens versichern. Nur eine Kunstversicherung deckt die Beschädigung eines Gemäldes ab. Mit der Haushaltspolizze kommt man nicht weit.

Wien. Ein Ölgemälde macht noch keinen Sammler. Eine Handvoll Bilder vielleicht schon. Mit einer Haushaltsversicherung kommt man hier aber nicht sonderlich weit. Diese deckt nämlich meistens nur eine Pauschalsumme ab. Gehen Stücke kaputt, wird häufig überhaupt nur der Zeitwert eines Gegenstands ersetzt.

„Sobald man Dinge zu Hause hat, von denen man annimmt, dass sie auf dem Markt einen bestimmten Wert erzielen, sollte man eine spezielle Kunstversicherung abschließen“, sagt Franz Ihm vom Versicherungsmakler Barta & Partner/Aon. Das Besondere an diesen Produkten ist, dass sie unter anderem die Restaurierung abdecken– ebenso wie die Kosten für auftretende Beschädigungen.

Katalogisierte Werke

Eine Kunstversicherung schützt werthaltige Gegenstände nicht nur vor Brand oder Blitzschlag. „Sie springt auch dann ein, wenn die Putzfrau oder ein Familienmitglied etwas beschädigt“, sagt Cornelia Ellersdorfer, Kunstsachverständige der Allianz-Versicherung. Auch selbst verursachte Schäden deckt das Produkt (man stolpert mit einem Messer und schlitzt ein Bild auf). Einzig bei Vorsatz hält sich die Versicherung schadlos.

Der Vorteil einer Kunstversicherung ist, dass der Versicherer mithilfe eines Sachverständigen Werke katalogisiert und deren Wert feststellt, so Ellersdorfer. „Jede Polizze ist Handarbeit. Und im Schadensfall herrscht dadurch absolute Klarheit über den Wert. Ein „normaler“ Berater, wie man ihn etwa bei der Haushaltsversicherung zurate zieht, kann diese Expertise nicht liefern.

Eine solche ist aber hilfreich, wenn ein Werk gestohlen wird. So etwas kommt gar nicht so selten vor. 2014 wurden laut Ellersdorfer 214Kunstdiebstähle angezeigt: Ein Anstieg von 15 Prozent gegenüber dem Jahr zuvor. Rund die Hälfte der Werke stammte aus Privatbesitz. Lediglich 22 Prozent der verübten Diebstähle können aufgeklärt werden. „Je besser die Werke dokumentiert sind, desto eher steigt die Wahrscheinlichkeit, sie wiederzufinden“, sagt die Expertin.

Zukäufe gedeckt

Für den wenig wahrscheinlichen Fall, dass ein Kunstwerk wieder auftaucht, haben Versicherungsnehmer zwei Möglichkeiten, sagt Uniqa-Expertin Petra Eibel. Entweder, der Kunde refundiert die von der Versicherung enthaltene Entschädigungssumme im Austausch für das Kunstwerk. Oder er tritt die Eigentumsrechte an die Assekuranz ab. Diese lässt das Werk dann meist über ein Auktionshaus versteigern oder macht das Exponat zu einem Teil ihrer Sammlung.

Wird ein Werk beschädigt, dann übernimmt die Versicherung dessen Restaurierung. Zusätzlich wird eine Wertminderung ausbezahlt. Knifflig kann es aber werden, wenn es um moderne Kunst geht, sagt Ihm. Etwa, wenn für eine Installation Alltagsgegenstände verwendet wurden und die Frage im Raum steht, wie hoch die Wertminderung tatsächlich ausfällt. „Wenn ein Kunstwerk zu mehr als einem Viertel beschädigt wird, beginnt man aber ohnehin in Richtung Totalschaden abzuwickeln“, sagt der Experte.

Gleichzeitig versichern die Assekuranzen auch Wertsteigerungen mit. Das ist dann von Relevanz, wenn der Marktwert eines Bildes deutlich steigt und es dann beschädigt wird. „Wir achten immer darauf, dass bei den Werken unserer Kunden ein Wertanstieg von 25Prozent mitversichert ist“, sagt Ihm. Beim Tod des Künstlers „können wir das Doppelte des Versicherungswerts auszahlen“. Laut Ihm würden Versicherungen solche Konditionen aber „weder gern noch automatisch hergeben“. Als Makler habe man es jedoch einfacher, den Versicherern solche Leistungsversprechen abzunehmen.

Personen, die laufend neue Bilder zukaufen, sollten dies ihrer Versicherung– in ihrem eigenen Interesse– auch mitteilen. „Kunden, die viel kaufen, haben dafür auch ein hohes Bewusstsein“, sagt Ellersdorfer. Andernfalls werden Sammlungen regelmäßig nachbewertet. „Je nachdem, wie umfangreich eine Sammlung ist, sind Zukäufe mitversichert“, erklärt Ellersdorfer. Diese Deckung besteht auch, wenn ein Kunde international auf Einkaufstour geht. [ iStockphoto ]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.08.2015)

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