Schwarze Listen: "Sie sind leider nicht kreditwürdig"

(c) Clemens Fabry
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Wer auf einer schwarzen Liste gelandet ist, erhält oft keine Lieferung gegen Rechnung und keinen Handyvertrag. Was tut man in diesem Fall?

Wien. Nehmen wir an, Sie schließen bei einem Mobilfunker einen Handyvertrag ab – und wollen bei dieser Gelegenheit gleich Ihr neues Gratishandy mit nach Hause nehmen. Oder Sie erwerben einen Computer und wollen diesen auf Raten abstottern. Der Verkäufer gibt Ihren Namen in den Computer ein und prüft Ihre Bonität.

Im besten Fall können Sie den Vertrag dann abschließen. Im schlechtesten Fall wird Ihnen mitgeteilt, dass Ihre Kreditwürdigkeit nicht ausreichend ist, und Sie bekommen das Handy oder den Kredit nicht. Aber wo hat der Verkäufer da nachgeschaut? Und was kann man in so einem Fall tun?

Der Verkäufer hat sich bei einer Bonitätsdatenbank informiert, die von Wirtschaftsauskunftsdiensten erstellt werden. Deren Kunden sind Banken, Versicherungen, Leasingfirmen, Versandhäuser und Mobilfunker.

Die Wahrscheinlichkeit, dass man in einer solchen Datenbank aufscheint, ist gar nicht so gering: In der Konsumentenkreditevidenz der Banken finden sich Schätzungen zufolge mehr als zwei Millionen Einträge.

Löschung nach fünf Jahren

Jeder, der einen Kredit aufgenommen hat, wird erfasst– ob er nun pünktlich zahlt oder nicht. So soll vermieden werden, dass jemand bei mehreren Banken gleichzeitig Kredite aufnimmt, ohne dass diese davon wissen. Die Datenbank enthält Namen, frühere Namen, Adressen, Höhe der Darlehen– und etwaige Zahlungsprobleme.

Wenn der Kredit bezahlt ist, verschwinde der Eintrag nach spätestens drei Monaten, sagt Hans-Georg Kantner vom Kreditschutzverband von 1870 (KSV), der die Listen verwaltet. Es sei denn, man zahlt nicht pünktlich und wird gemahnt: Dann kann der Eintrag fünf Jahre bis zur vollständigen Tilgung stehen bleiben. Wenn man sich der Schulden auf andere Weise entledigt (etwa durch Privatkonkurs), wird der Eintrag nach sieben Jahren gelöscht.

Ähnlich verhält es sich mit der Warnliste der Banken. Diese enthält nur die Problemfälle: unpünktliche Zahler, notorische Kontoüberzieher, unrechtmäßige Nutzer von Kredit- oder Bankomatkarten. Hier wird man nach drei Jahren gelöscht, wenn man die Schulden bezahlt hat, oder nach sieben Jahren, wenn man eine andere Einigung getroffen hat.

Wer mangels Bonität keinen Kredit bei einer Bank erhält und sich das nicht erklären kann, sollte eine Selbstauskunft bei den Kreditauskunftsdiensten beantragen und fehlerhafte Daten richtigstellen lassen. Das rät Hans Zeger von der Arge Daten.

Einmal pro Jahr kann man gratis eine Auskunft zu den eigenen Daten verlangen. In Österreich gibt es 13 Wirtschaftsauskunfteien, für Privatpersonen sind KSV und Deltavista relevant. Formulare gibt es auf der Homepage der Arge Daten (www.argedaten.at).

Dann kann man von der Bank die Löschung unrichtiger Daten verlangen. Im Extremfall kann man auch Schadenersatz verlangen. Stimmen die negativen Angaben, kann man seinen Eintrag nicht löschen lassen. Denn die Listen sind nicht öffentlich zugänglich, sondern gehören zum Bankensektor.

Anders verhält es sich bei Listen, die Kreditschützer für alle Kunden führen, etwa bei der Warenkreditevidenz des KSV. Auf diese kann man gelangen, wenn man etwa seine Handyrechnung oder seine Versandhauslieferung spät, unvollständig oder gar nicht bezahlt. Von einer solchen Liste kann man sich auch löschen lassen, wenn die Daten stimmen.

Ob man das tun sollte, darüber gehen die Meinungen von Datenschützern und Gläubigerschützern auseinander. KSV-Experte Kantner rät, es nicht zu tun. Die Kreditwürdigkeit werde dadurch nicht besser: „Wenn man sich löschen lässt, kann man auch nicht gefunden werden.“

Dann wird man auch aus der allgemeinen Personendatenbank gelöscht, in der der KSV alle Namen aus dem Melderegister erfasst. Wenn man nicht einmal dort aufscheint, liegt der Verdacht nahe, dass man sich hat löschen lassen– und man erhält erst recht keinen Kredit.

Lieber mit Banken reden

Zeger kritisiert hingegen, dass es keine gesetzliche Regelung gibt, nach welchen Kriterien Daten in Bonitätsdatenbanken geraten. Das sei oft reiner Zufall. Mitunter genügten schon Zahlungsrückstände von 50 Cent, um auf eine Liste zu gelangen und seine Bonität zu verlieren.

In solchen Fällen könnte eine Löschung durchaus sinnvoll sein. Kantner verweist hingegen darauf, dass die Firmen die Höhe der Außenstände ja einsehen und daraus ihre Schlüsse ziehen könnten. Er rät säumigen Schuldnern, lieber gleich Kontakt zur Bank beziehungsweise dem Mobilfunkunternehmen aufzunehmen.

Wenn man einmal in einer Bonitätsdatenbank einschlägig aufscheint und nicht zahlen könne, nütze es wenig, sich zu verstecken. Dann sollte man sich lieber um einen Privatkonkurs bemühen.

Was Sie beachten sollten bei... Bonitätsdatenbanken

Wenn der Versandhändler nicht auf offene Rechnung liefern will oder man den günstigen Handyvertrag nicht erhält, kann ein negativer Eintrag in einer Bonitätsdatenbank der Grund sein. Wie man davon erfährt, und was man dann tun kann.

Tipp 1

Selbstauskunft. Einmal pro Jahr kann man kostenlos bei den Wirtschaftsauskunftsdiensten eine Selbstauskunft beantragen. So kann man erfahren, ob es einen Eintrag zur eigenen Bonität gibt und was dieser beinhaltet. Zwar gibt es mehr als zehn Gläubigerschützer in Österreich, für Private sind vor allen der KSV?1870 und Deltavista relevant.

Tipp 2

Daten prüfen. Fehlerhafte oder veraltete Angaben (wenn ein Kredit seit drei Monaten getilgt ist oder ein Zahlungsverzug mehr als fünf Jahre zurückliegt) kann man löschen lassen. Formulare für den Antrag auf Auskunft oder Löschung gibt es etwa auf der Homepage der Arge Daten (www.argedaten.at). Zutreffende Daten kann man nur bedingt löschen:

Tipp 3

Löschen. In öffentlich zugänglichen Datenbanken (etwa bei jenen, die die Auskunfteien für Handyfirmen, Versandhäuser etc. führen) kann man richtige, aber unerwünschte Angaben ohne Angabe von Gründen löschen lassen. Das Problem dabei: Wenn man nirgends aufscheint, könnten potenzielle Vertragspartner erst recht an der Bonität zweifeln.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.03.2011)

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