Aktien: Verluste, die Steuern sparen helfen

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Wer noch heuer Gewinne und Verluste steuerlich ausgleichen will, sollte sich beeilen. Ein Überblick, welche Verluste verwertet werden können. Und welche nicht.

Seit 1. April wird bei jedem Aktienverkauf eine 25-prozentige Steuer auf den realisierten Gewinn eingehoben. Bei Verlusten bekommt man kein Geld zurück, kann aber Gewinne und Verluste gegenverrechnen. Darum kümmert sich in der Regel die Depotbank, für heuer tut sie das aber erst rückwirkend. Bei einem Gemeinschaftsdepot oder bei mehreren Depots bei verschiedenen Banken muss man sich aber selbst um den Ausgleich kümmern.
Worauf Anleger jedenfalls achten müssen: Gewinne und Verluste müssen im gleichen Jahr anfallen, damit man sie ausgleichen kann. Wer heuer Verluste einfährt und nächstes Jahr Gewinne, kann die Verluste nicht mehr verwerten. Daher kann es unter Umständen sinnvoll sein, Gewinne schon heuer zu realisieren, um Steuer zu sparen.

  • Dabei gilt: Ausgleichen lassen sich Gewinne und Verluste, die heuer ab 1. April beim Verkauf von Wertpapieren aus dem Neubestand angefallen sind. Zum Neubestand gehören Aktien, die man ab 2011 erworben hat, oder Anleihen, die man ab April 2012 gekauft hat. Mit solchen Kursverlusten kann man auch Dividenden von Aktien sowie Zinsen von Anleihen aus dem Neubestand ausgleichen. Zinsen von Sparbüchern kann man nicht heranziehen, für sie zahlt man 25 Prozent Kapitalertragssteuer, auch wenn man noch so hohe Aktienverluste erzielt hat. Die Schoellerbank rät daher, eine Umschichtung von Bankeinlagen in Forderungswertpapiere wie etwa Anleihen in Betracht zu ziehen. Rein aus steuerlichen Gründen sollte man aber keine Umschichtungen vornehmen. Bei Anleihen soll man auch beachten, dass es – im Gegensatz zu Sparbüchern bis 100.000 Euro – keine Einlagensicherung gibt.
  • Wer Aktien aus dem Altbestand (Erwerb vor 2011) verkauft, kann Gewinne steuerfrei einstreifen, Verluste dafür aber nicht verwerten. Hat jemand Aktien aus dem Neubestand zwischen Jänner und März des heurigen Jahres mit Gewinn verkauft, handelt es sich um Spekulationsgewinne, die man in der Steuererklärung angeben muss. Spekulationsverluste kann man allenfalls mit anderen Spekulationsgewinnen ausgleichen (die etwa beim Verkauf von Gold innerhalb eines Jahres anfallen).
  • Bei Anleihen gibt es drei Arten: Altbestände, die vor Oktober 2011 erworben wurden – diese kann man steuerfrei verkaufen, Verluste aber nicht verwerten; Anleihen, die man zwischen Oktober 2011 und März 2012 erworben hat – hier zahlt man für Gewinne 25 Prozent Spekulationssteuer; und schließlich Neubestände (Erwerb ab April 2012), bei denen man Gewinne und Verluste mit solchen von „neuen“ Aktien ausgleichen kann.
  • Für Derivate und Zertifikate gelten die gleichen Bestimmungen wie für Anleihen. Steuerberater Helmut Moritz rät daher, eher physisches Gold als Goldderivate zu erwerben: Denn solches unterliegt weiterhin der einjährigen Spekulationsfrist. Verkauft man es nach einem Jahr, kann man Gewinne steuerfrei einstreifen.

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