Tipps: Steuern sparen

Wer heuer mit Aktien Verluste eingefahren hat, kann noch rasch den einen oder anderen Gewinn steuerschonend realisieren. Nicht immer ist das aber zielführend.

Gleiches Jahr

Gewinne und Verluste beim Verkauf von Aktien, die man ab 2011 erworben hat, sowie Anleihen, die man ab April 2012 gekauft hat, lassen sich steuerlich ausgleichen. So kann man die 25-prozentige Kursgewinnsteuer, die sonst bei Gewinnen anfällt, reduzieren. Voraussetzung ist, dass Gewinne und Verluste im gleichen Jahr (und heuer erst ab April) angefallen sind.

Nutzlose Verluste

Nicht ausgleichen kann man Gewinne aus dem Neubestand mit Verlusten, die beim Verkauf von Aktien aus dem Altbestand (Erwerb vor 2011) oder Anleihen aus dem Altbestand (vor April 2012) anfallen. Doch kann man Verluste aus dem Neubestand mit Dividenden und Anleihezinsen ausgleichen. Mit Sparbuchzinsen kann man nichts ausgleichen.

Altbestände

Wer Aktien verkauft, die er vor 2011 erworben hat, kann Gewinne steuerfrei einstreifen, Verluste aber nicht verwerten. Gleiches gilt für Anleihen, die man vor Oktober 2011 gekauft hat. Bei Anleihen, die man zwischen Oktober 2011 und März 2012 erworben hat, gibt es eine Übergangsregelung: Beim Verkauf zahlt man eine Spekulationssteuer in Höhe von 25 Prozent.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.