Aktiensteuern: Verluste sind nicht immer nutzlos

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Kursverluste können helfen, um die Steuer bei Kursgewinnen, Dividenden und Zinsen zu schmälern. Aber nicht alle Verluste sind brauchbar. Und nicht immer kümmert sich die Bank um den Verlustausgleich.

Wien. In den nächsten Wochen werden viele Kleinanleger eine Gutschrift von ihrer Depotbank erhalten: Sie erhalten Kapitalertragsteuer, die sie zwischen April und Dezember 2012 zu viel bezahlt haben, zurück. Wer etwa in diesem Zeitraum Dividenden lukriert hat und dafür eine Kapitalertragsteuer von 25 Prozent bezahlt hat, außerdem aber Aktien mit Verlust veräußert hat, bekommt Geld zurück. Doch nicht unter allen Umständen.

•Den automatischen Verlustausgleich gibt es nicht, wenn man Depots bei zwei verschiedenen Banken hat. Dann muss man sich selbst in der Steuererklärung darum kümmern. Das Gleiche gilt bei Gemeinschaftsdepots, also wenn mehrere Anleger gemeinsam ein Depot haben. Auch sind nicht alle Verluste verwertbar. Wer etwa Aktien verkauft hat, die er vor 2011 erworben hat, kann mit den Verlusten steuerlich nichts anfangen. Dafür kann er Gewinne aus solchem „Altbestand“ steuerfrei einstreifen.

•Komplizierter ist es, wenn man Aktien aus dem „Neubestand“ (also solche, die man nach 2010 erworben hat) zwischen Jänner und März des vorigen Jahres verkaufthat. Gewinne müsste man als Spekulationsgewinne in der Steuererklärung angeben, Verluste kann man allenfalls verwenden, um damit Spekulationsgewinne, die man im gleichen Zeitraum realisiert hat, auszugleichen. Auf jeden Fall muss man sich selbst um den Verlustausgleich kümmern, die Bank macht das im Regelfall nicht.

•Seit Anfang 2013 erfolgt der Verlustausgleich bei den meisten Depotbanken automatischund sofort: Wer etwa im März Dividenden in Höhe von 800 Euro erhalten hat, dem werden zunächst 200 Euro Kapitalertragsteuer abgezogen. Verkauft er im April Wertpapiere aus dem Neubestand mit 800 Euro Verlust, wird ihm die Kapitalertragsteuer wieder gutgeschrieben, im Regelfall hat man sie in den nächsten Tagen auf dem Konto.
•Realisiert man zuerst den Verlust, wird dessen Höhe in einem Verlusttopf festgehalten. Realisiert man im gleichen Jahr Gewinne, ist der Verlust gegenrechenbar und man spart die Kapitalertragsteuer. Ins nächste Jahr mitnehmen kann man den Verlusttopf jedoch nicht. Realisiert man im gleichen Jahr keine Gewinne, verfällt er. Es kann sich daher unter Umständen auszahlen, in so einem Fall Aktien mit Gewinn zu verkaufen und gleich wieder zurückzukaufen. So kann man diese Gewinne steuerfrei einstreifen, bei einem späteren Verkauf zahlt man weniger Steuern. Doch fallen Gebühren für Verkauf und Kauf an, zugleich trägt man ein Kursrisiko, nämlich dass der Aktienkurs genau dann stark steigt, wenn man gerade draußen ist.


•Neben Dividenden lassen sich auch Anleihezinsen ausgleichen, nicht jedoch Sparbuchzinsen. Für sie zahlt man jedenfalls 25 Prozent Kapitalertragsteuer – auch wenn man noch so hohe Aktienverluste realisiert hat. Wer aus steuerlichen Gründen seine Bankeinlagen durch Anleihen ersetzt, sollte dabei aber bedenken, dass es – im Gegensatz zu Sparbüchern – für Anleihen keine Einlagensicherung gibt.

•Auch Anleihenlassen sich nur begrenzt zum Verlustausgleich heranziehen: Realisierte Kursverluste von Altbeständen (Erwerb vor Oktober 2011) sind wertlos, dafür kann man Kursgewinne steuerfrei einstreifen. Bei Übergangsbeständen (Erwerb zwischen Oktober 2011 und März 2012) fällt auf Kursgewinne Spekulationssteuer in Höhe von 25 Prozent an, die Gewinne lassen sich allenfalls mit Spekulationsverlusten ausgleichen. Die Zinsen von Anleihen, die man vor April 2012 gekauft hat, kann man nicht mit Verlusten ausgleichen. Realisierte Kursgewinne und Kursverluste von Anleihen aus dem „Neubestand“ (Erwerb ab April 2012) lassen sich hingegen ausgleichen. Die Zinsen von neuen Anleihen (Erwerb ab April 2012) kann man ebenfalls mit Verlusten gegenrechnen. Bei Dividenden ist es anders: Man kann solche aus Alt- und Neubeständen zum Ausgleich heranziehen.

•Nur eingeschränkt Steuern sparen kann man bei Dividenden für ausländische Aktien, sagt Steuerberater Helmut Moritz. Im Rahmen des automatischen Ausgleichs erhält man bestenfalls jenen Teil der Steuer zurück, der an den österreichischen Fiskus geflossen ist (meist zehn Prozent).

Was Sie beachten sollten bei... der steuerlichen Optimierung des Depots

Tipp 1

Automatisch oder nicht? Seit Anfang Jänner des laufenden Jahres kümmert sich in der Regel die Depotbank um den Verlustausgleich: Hat man Kapitalertragsteuer für einen Gewinn abgeführt und realisiert später einen Verlust, gibt es Geld zurück. Hat man jedoch mehrere Depots bei verschiedenen Banken, muss man sich selbst in der Steuererklärung um den depotübergreifenden Ausgleich kümmern.

Tipp 2

Gleiches Jahr. Gewinne und Verluste lassen sich nur dann ausgleichen, wenn sie im selben Kalenderjahr angefallen sind. Verkauft man heuer Wertpapiere mit Verlust und nächstes Jahr andere Papiere mit Gewinn, muss man für den Gewinn die volle Steuer zahlen. Der Verlust nützt einem dann nichts mehr. In einem solchen Fall kann es ratsam sein, auch Aktien, die im Plus sind, vorübergehend zu verkaufen. Doch sollte man beachten, dass Spesen anfallen.

Tipp 3

Nicht verwertbare Gewinne. Für Sparbuchzinsen zahlt man auch dann 25 Prozent Kapitalertragsteuer, wenn man noch so hohe Aktienverluste hinnehmen musste. Ähnliches gilt für Zinsen von Anleihen aus dem „Altbestand“ (Erwerb vor April 2012). Zinsen von Anleihen aus dem Neubestand (Erwerb ab April 2012) sowie Dividenden von Aktien aus Alt- und Neubestand kann man dagegen durch realisierte Kursverluste ausgleichen.

Tipp 4

Nicht verwertbare Verluste. Verkauft man Aktien, die man vor 2011 erworben hat, mit Verlust, kann man diese Verluste nicht mehr heranziehen, um damit Gewinne auszugleichen. Ähnliches gilt für Anleihen und Zertifikate, die man vor Oktober 2011 erworben hat. Dafür kann man Kursgewinne solcher Papiere steuerfrei einfahren. Ebenfalls steuerlich wertlos sind Verluste aus früheren Jahren. Ein Verlustvortrag in die Folgejahre ist nicht möglich.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.04.2013)

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