EU: Mehr Schutz für Kleinanleger durch bessere Information

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Ein einheitliches Infoblatt soll über Risiken und Kosten eines Anlageprodukts aufklären. Bei falscher oder irreführender Infornation sollen Anbieter haften.

Kleinanleger sollen in der EU künftig besser informiert und damit vor risikoreichen Produkten geschützt werden. Darauf zielt eine Verordnung ab, die das Europaparlament am Dienstag in Straßburg abschließend verabschiedet hat.

Demnach sollen Kunden künftig auf einem EU-weit einheitlichen, dreiseitigen Informationsblatt klare, leicht verständliche, vergleichbare und nicht irreführende Angaben über Anlageprodukte erhalten. Diese Informationen müssen allen kleinen und nicht-professionellen Anlegern ausgehändigt werden, bevor sie einen Vertrag unterschreiben.

Gesamtkosten besser abschätzbar

Potenziellen Anlegern soll so geholfen werden, die Gesamtkosten ihrer Investition und mögliche Risiken abzuschätzen. Kann ein Kleinanleger nachweisen, dass Informationen auf dem Basisdokument irreführend oder gar falsch waren und ihm dadurch Schaden entstanden ist, muss der Anbieter des Anlageprodukts damit rechnen, dass er nach dem jeweils geltenden nationalen Recht zur Haftung verpflichtet wird.

Die Neureglung war zuvor von Vertretern des Europaparlaments und des Rats, in dem die 28 EU-Staaten vertreten sind, ausgehandelt worden. Der Rat muss sie nun noch formal absegnen, was in Kürze geschehen soll. Da es sich um einer Verordnung handelt, treten die neuen Vorschriften unmittelbar in allen EU-Staaten in Kraft.

(APA/AFP)

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