Pensionskassen erwirtschaften 2016 mehr als vier Prozent

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THEMENBILD-PAKET: PENSIONEN/GESUNDHEITAPA/BARBARA GINDL
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Um mehr Arbeitnehmern eine Zusatzpension zu ermöglichen, wird die Aufnahme von Pensionskassenlösungen in einen möglichen Generalkollektivvertrag gefordert.

Die österreichischen Pensionskassen haben 2016 einen Veranlagungsertrag von durchschnittlich 4,17 Prozent erwirtschaftet, nach 2,32 Prozent 2015, gab der Pensionskassen-Fachverband am Dienstag bekannt. Für Fachverbandobmann und VBV-Chef Andreas Zakostelsky ist die Jahresperformance von über vier Prozent angesichts der Rahmenbedingungen ein "sensationelles Ergebnis". Zum Vergleich: Die Einlagenzinsen für private Haushalte für Laufzeiten bis 1 Jahr seien im Neugeschäft bei 0,31 Prozent gelegen, die durchschnittlichen Renditen staatlicher 10-Jahres-Schuldverschreibungen bei 0,93 Prozent.

Bei den Pensionskassen habe im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre der Niedrigzinsphase die Wertsteigerung plus 4,77 Prozent im Jahr betragen, im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre seien es 5,57 Prozent gewesen. Der langjährige Durchschnitt seit 26 Jahren liege bei plus 5,53 Prozent pro Jahr.

Auswirkungen auf Pensionen im März bekannt

Zum Ausmaß von Pensionskürzungen oder Pensionserhöhungen lasse sich erst im März etwas sagen, wenn die Bilanz der einzelnen Veranlagungsgemeinschaften vorliege. 2015 habe es bei 2,32 Prozent Performance "grosso modo" keine Kürzungen gegeben. Der Schutzverband der Pensionskassenberechtigten (pekabe) hatte gestern in einer Pressemitteilung erklärt, dass es wieder einmal nicht gelungen sei, Kürzungen bei den Pensionen zu vermeiden und bei vielen Pensionskassenpensionisten die bisher erlitten Verluste per Jahresbeginn 2017 die 50-Prozent-Marke überschreiten würden. Ältere Verträge sind noch mit Rechnungszinssätzen von fünf bis 6,5 Prozent ausgestattet.

Pensionskassenlösungen sollten verstärkt in Kollektivverträge eingebunden werden, gefordert wird eine Aufnahme in den von Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) vorgeschlagenen Generalkollektivvertrag. Ein Generalkollektivvertrag wäre eine gute Maßnahme um Ungleichheiten zwischen Arbeitnehmern mit Zusatzpensionen und jenen ohne eine solche Lösung zu beseitigen, so Zakostelsky. Die Branche wünscht sich, dass Pensionskassenlösungen darin verpflichtend aufgenommen und grundsätzlich festgelegt werden. Die Details könnten dann von den Sozialpartnern ausgestaltet werden. Derzeit seien Pensionskassenlösungen in 69 Kollektivverträgen verankert, insgesamt gebe es rund 860 Kollektivverträge. Erwartet werden bei der Aufnahme in weitere Kollektivverträge Impulse im Herbst 2017.

Zusatzpension bei knapp 500 Euro

Das verwaltete Vermögen der Pensionskassen stieg im Vorjahr laut den heute bekannt gegebenen vorläufigen Zahlen um sechs Prozent auf 21,4 Mrd. Euro. Die Zahl der Personen mit einem Anspruch auf eine Pensionskassen-Pension stieg von rund 880.000 auf 900.729 Personen. Davon bezogen 93.072 bereits eine Pension. Die durchschnittliche Zusatzpension lag 2016 laut Fachverbandsobmann Fritz Janda bei 499 Euro im Monat. Das waren um rund 15 Euro mehr als im Jahr davor. Die jährliche Pensionsleistung insgesamt lag bei 651 Mio. Euro. Die Pensionskassen seien damit der größte private Pensionszahler. 88 Prozent aller Neuverträge kamen im Vorjahr von KMU. Die durchschnittliche Aktienquote stieg auf rund 30 Prozent, nach 28 Prozent.

(APA)

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