Ein neues Gesetz soll private Investments in Firmen erleichtern. Die Praxistauglichkeit ist umstritten.
Wien. Ist Risikokapital eine opportune Anlageform für Privatanleger? Und wo liegt die Grenze zwischen Anlegerschutz und Bevormundung? Darüber lässt sich trefflich streiten. Aktueller Anlass: der Entwurf für ein Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz 2017 (MiFiGG 2017). Dessen Ziel ist es, steuerbegünstigte Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften – die es auf dem Papier seit 1993 gibt – neu zu beleben. Kleinen und mittleren Unternehmen in der Gründungs- oder Wachstumsphase soll so zu Kapital verholfen – und ein „möglichst breites Anlegerpublikum“ als Geldgeber angesprochen werden.
Über ein Problem des Entwurfs hat „Die Presse“ bereits berichtet: Damit Privatanleger in solche Fonds investieren dürfen, müssen sie über ein Mindestvermögen verfügen – und sollen dieses durch eine Bankbestätigung nachweisen. Viele werden das nicht wollen oder nicht können. Dafür genügt es, dass jemand Kunde mehrerer Banken ist. Davon abgesehen, wirft die Regelung auch Grundsatzfragen auf. Das beginnt mit jener, ob die neuen MiFiG überhaupt praxistauglich sind. Ökonom Peter Brandner, Sprecher des Thinktanks Weis[s]e Wirtschaft, ist skeptisch: „Schon die Vorgängerregelung, das MiFiGG 2007, war erwartbar ein Flop.“