Fremdwährungskredit: Vermittler haftet für Fehlberatung

Symbolbild Beratungsgespraech
Symbolbild Beratungsgespraechwww.BilderBox.com
  • Drucken

Bei einem Verfahren entschied das Handelsgericht, dass ein Ersatzanspruch nicht verjährt ist, weil der Vermittler Konsumenten laufend beschwichtigte.

Das Handelsgericht Wien hat einen Vermittler von Fremdwährungskrediten weitgehend für alle Schäden, die sich aus einer Fehlberatung im Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten ergeben könnten, für haftbar erklärt. Es sah auch den Ersatzanspruch nicht als verjährt an, weil der Vermittler die Konsumenten immer wieder beschwichtigt hatte, teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Mittwoch mit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Exzessive Kreditaufnahmen in einer Fremdwährung zur Finanzierung von Pensionsabsicherungen sind ein in unseren Beratungen immer wiederkehrender Fall", so VKI-Jurist Thomas Hirmke. Der VKI führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Reihe von Musterprozessen zu Fremdwährungskrediten durch. In diesem Falle habe der Vermittler nicht über die Gefahren des Finanzierungskonzeptes aufgeklärt, so der VKI.

Diese Konzepte sind laut VKI Anfang der 2000er-Jahre als "sicher" verkauft worden, ohne die Kunden auf die extremen Risiken in diesen Konzepten hinzuweisen. "Die Kunden stehen daher heute oft vor einem wachsenden Schuldenberg. Wer das erkennt, muss allerdings rasch aktiv werden, da sonst auch die Verjährung seiner Ersatzansprüche drohen könnte", so Hirmer.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.