Frankenkredite: AK startet Aktion für Stop-Loss-Geschädigte

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Banken hätten Stop-Loss-Order als Sicherungsinstrument nicht anbieten dürfen, meinen Konsumentenschützer - und fordern Schadenersatz.

Die Arbeiterkammer will Stop-Loss-Order geschädigte Frankenkreditnehmer unter die Arme greifen. Sie hat den Verein für Konsumenteninformation (VKI) damit beauftragt, ein Sammelschlichtungsverfahren durchzuführen, um Betroffene bei der Durchsetzung von allfälligen Schadenersatzansprüchen zu unterstützen. Mit Ausnahme eines Unkostenbeitrages von 100 Euro pro Teilnehmer werde diese Aktion von der Arbeiterkammer finanziert, teilte die Arbeiterkammer am Dienstag in einer Aussendung mit. Führt das Schlichtungsverfahren zu keinem befriedigenden Ergebnis, ist eine Sammelklage geplant.

Teilnehmen können Verbraucher, deren Fremdwährungskredit mit einer Stop-Loss-Order abgesichert war, die infolge des Kurzsturzes am 15. Jänner zu einer nachteiligen Konvertierung geführt hat und wenn man bei Kenntnis dieser Gefahr statt der Stop-Loss-Order den Frankenkredit bereits zu einem Kurs von 1,20 konvertiert hätte.

An der Sammelaktion nicht teilnehmen können dagegen Kreditnehmer, die das bis Ende Februar befristete Angebot der Banken annehmen, kostenfrei wieder in den Schweizer Franken zurückzuwechseln ("Die Presse" berichtete). In diesem Falle könne kein Schadenersatz mehr gefordert werden, so die AK.

Fälschlicherweise in Sicherheit gewiegt

Frankenkreditnehmer haben nach Ansicht der AK Anspruch auf Schadenersatz gegen ihre Bank, weil die Banken in der aktuellen Situation eine Stop-Loss-Order nicht als Sicherungsinstrument für einen Frankenkredit anbieten hätten dürfen. Die Kreditnehmer wären fälschlicherweise in Sicherheit gewiegt worden und hätten die Chance nicht wahrgenommen, zu dem Kurs von 1,20 in den Euro zu konvertieren. Viele Kunden seien dagegen erst zu einem Kurs von 1 :1 konvertiert worden, woraus sich damit ein realisierter Schaden in oft beträchtlicher Höhe ergebe.

>>> verbraucherrecht.at/stop-loss

(APA)

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