Fondskauf: "Beipackzettel" meist unzureichend

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Einer Analyse der AK zufolge seien viele Kundeninformationsdokumente über Kosten und Risiken von Fonds zu unklar formuliert. Daher werden Verbesserungen gefordert.

Seit dem 1. Juli 2012 ist es per EU-Verordnung gesetzlich vorgeschrieben, dass die Banken potentielle Käufer von Fonds über Kosten und Risiken mittels Kundeninformationsdokumenten (KID) aufklären müssen. Diese Dokumente seien jedoch in der Praxis noch unzureichend, meinen die Verbraucherschützer der Arbeiterkammer Wien.

"In der dargestellten Wertentwicklung eines Produkts sind beispielsweise die Ausgabespesen und Rücknahmespesen nicht eingerechnet", kritisierte etwa AK-Experte Christian Prantner in einer Pressekonferenz.

"Zu Risiken und Nebenwirkungen..."

Die Arbeiterkammer hat 40 "Beipackzetteln" von zehn Anbietern analysiert, die über 80 Prozent des österreichischen Fondsvolumens repräsentieren. In der Kundeninformation der Kapitalanlagegesellschaften (KAG) finde sich jedoch "kein Hinweis auf anfallende Depotspesen bei der Bank", bemängelte Prantner weiter. 

Bei den Großbanken in Wien fallen hier immerhin jährlich 0,25 Prozent vom Kurswert an. "Das heißt, die Anlegerrendite weicht zum Teil erheblich von der Performance ab, die in der KID dargestellt wird", so der Konsumentenschützer. Es gebe zu viele allgemeine und zu wenig konkrete Risiko- und Kostenhinweise. Da die "Beipackzettel" zu den Fonds nicht länger als zwei A4-Seiten sein dürfen, ist das reine Platzverschwendung. "Derzeit haben Konsumenten mit dieser Art von standardisierten Infoblättern keinen wirklichen Überblick, um das Produkt einschätzen und mit anderen vergleichen zu können", so die AK.

Informationen zu kompliziert

Der Text der Kundeninformation sei generell zu kompliziert. "Die Sprache soll klar und allgemein verständlich sein, da die Zielgruppe auch Kleinanleger und Laien sind", rief die Abteilungsleiterin für Konsumentenpolitik, Gabriele Zgubic-Engleder, in Erinnerung. "Generell gilt, dass man Produkte, die man nicht versteht, nicht kaufen soll", so ihre dringende Empfehlung.

Den Angaben der AK zufolge bestand der längste Satz in den analysierten Informationsunterlagen aus 93 Wörtern. Auch Wortungetüme wie "Wertpapierdeckungsdachfonds" tauchen häufig auf. Laut Zgubic seien solche Begriffe einfach nicht verständlich und die Schriftgröße der Texte viel zu klein.

AK will Verbesserungen

Der AK seien vor allem die verständlichen Angaben aller Kosten - auch jene für das Fondsmanagement wichtig. Der Anleger möchte auch wissen, wo ein Fonds seinen Veranlagungsschwerpunkt hat - was die größten Aktien darin sind, welche Branchen und Länder vertreten sind - und wie lange sein Geld gebunden ist.

Neben einer Verbesserung der Texte fordert die Arbeiterkammer zudem einen "Beipackzettel" für alle Spar- und Versicherungsprodukte (inklusive Lebensversicherungen). Denn derzeit gilt die gesetzliche Verpflichtung für die sogenannten Kundeninformationsdokumente nur für Investmentfonds.

(APA)

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