Private Equity: Ein „Hudriwudri-Gesetz“ und seine Folgen

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Seit Dachfonds dieser Sparte nicht mehr an Kleinanleger vertrieben werden dürfen, suchen Anbieter nach Auswegen. Zum Teil im regulierten Bereich, zum Teil aber auch außerhalb – was das Risiko erhöht.

Wien. Not macht erfinderisch – das muss jetzt gerade der Dachfondsanbieter RWB unter Beweis stellen. Denn seiner Österreich-Tochter ist passiert, was seit Längerem als Worst-Case-Szenario im Raum stand: Sie darf die Fonds des Emissionshauses nicht mehr an Normalverbraucher vertreiben.

Es handelt sich nämlich um Private-Equity-Dachfonds. Das investierte Geld fließt also in Fonds, die ihrerseits Beteiligungen an nicht börsenotierten Unternehmen halten. Das sei nichts für Kleinanleger, entschied der Gesetzgeber heuer im Juli im Zuge der Novellierung des AIFMG (Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz). Und legte die Mindeststückelung für den Vertrieb an Private mit 100.000 Euro fest.

RWB bot bislang Mindeststückelungen ab 2500 Euro und sogar einen Fondssparplan ab 50Euro monatlich an – das darf jetzt nicht mehr sein. Per 21.Juli 2014 habe man somit die Geschäftstätigkeit in Österreich faktisch beenden müssen, sagt Vertriebsdirektorin Birgit Schmolmüller.Zur logischen Konsequenz, die Österreich-Niederlassung in Innsbruck dichtzumachen, rang man sich trotzdem nicht durch. Sondern suchte einen Ausweg und dürfte auch einen gefunden haben: Man entwickelte ein Versicherungsprodukt, das mit Private-Equity-Dachfonds unterlegtwird. Anfang November soll es auf den Markt kommen.

Man bleibe damit im regulierten Bereich, sagt RWB (Austria-)Geschäftsführer Armin Prokscha. Andere Anbieter seien auf nicht regulierte Investments ausgewichen. Etwa auf Nachrangdarlehen, die eigenkapitalähnlich sind: Bei einer Insolvenz des Schuldners rangieren sie hinter den anderen Forderungen. Dafür winken höhere Zinsen, das Risiko ist jedoch groß.

Dass der Gesetzgeber völlig Unreguliertes weiterhin zulässt, während er regulierte Dachfonds vom Privatvertrieb faktisch ausschließt, sieht Prokscha als Indiz, „dass der Anlegerschutz wohl doch nicht so sehr im Fokus des Interesses gestanden sein dürfte“. Zumal bei Dachfonds die breite Streuung das Risiko deutlich senken sollte.

Undurchsichtige Vorgeschichte

Selbst die Finanzmarktaufsicht (FMA) sah übrigens keine Notwendigkeit, Private-Equity-Dachfonds für Kleinanleger zu sperren. In ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf schlug sie vor, Investitionen Privater nach oben zu limitieren, und zwar mit 15.000 Euro. Das begrenze das individuelle Verlustpotenzial, zugleich könne man eine Vielzahl von Anlegern ansprechen, „die ihre Portefeuilles mit einer solchen Anlage unter Umständen sinnvoll ergänzen können“.

Eine Mindestinvestition von 100.000 Euro schließe dagegen viele typische Privatkunden aus und berge zudem die Gefahr, „dass diese ihr ganzes verfügbares Vermögen in ein einziges Produkt investieren“. Unklar ist, warum der Gesetzgeber das nicht berücksichtigt hat. Dabei sagte der Obmann des Finanzausschusses, Andreas Zakostelsky (ÖVP), sogar noch im Plenum des Nationalrats am 8.Juli, die 100.000-Euro-Untergrenze sei „auch im internationalen Vergleich eindeutig zu hoch“. Gewisse Dinge seien da „offenbar nicht ganz verstanden worden“.

Beschlossen wurde die Bestimmung bekanntlich trotzdem, und zwar mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen. Zakostelsky kündigte in besagtem Plenum indirekt auch schon die Reform der Reform an: Die Novelle sei ein Schritt in die richtige Richtung, „sollte aber zweifellos nicht der letzte Schritt sein“, meinte er damals.

Beobachter des Geschehens äußerten sich weniger diplomatisch. „Ein klassischer Fall, wie Abgeordnete und parlamentarische Mitarbeiter geradezu schwachsinnige Gesetze blitzschnell und ohne fachliche Begleitung dem Bürger vor die Füße schütten“, wetterte der– als SPÖ-nahe geltende – Wirtschaftstreuhänder Günther Havranek im Gespräch mit der „Presse“. Schon das AIFMG selbst, das ein Jahr zuvor beschlossen wurde, sei „ein Hudriwudri-Werk“ gewesen. Bei so manchem anderen Gesetz mit volkswirtschaftlich größerer Bedeutung werde es wohl ähnlich ablaufen, folgerte er.

Nebenbei bemerkt haben es nicht alle Anbieter alternativer Investmentfonds gleich schwer. So dürfen Managed Futures ohne derartige Einschränkungen an Private verkauft werden. Ein Anbieter solcher Fonds, FTC Capital, erhielt vorige Woche die AIFMG-Konzession.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.10.2014)

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