Totalausfall: Hollandfonds 51 ist insolvent

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Anleger, die in den geschlossenen Immobilienfonds investiert haben, müssen damit rechnen, dass sie Ausschüttungen zurückzahlen müssen. Der VKI kündigt eine Klagsaktion an.

Wien. Der Hollandfonds 51 des Hamburger Emissionshauses MPC ist pleite. Das Amtsgericht Niebüll hat am 31. März über den geschlossenen Immobilienfonds die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Betroffen sind vor allem österreichische Raiffeisen-Kunden – die Beteiligungen wurden über Raiffeisen vertrieben. Laut dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) müssen sie mit einem Totalverlust rechnen: Der Insolvenzverwalter könnte die Anleger auffordern, bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen. Dabei handelt es sich nämlich nicht um Zinsen oder Gewinnanteile, sondern um Rückzahlungen des von den Anlegern eingebrachten Kapitals.

Der VKI erhebt Vorwürfe gegen die Treuhandgesellschaft TVP und kündigt eine Klagsaktion an. TVP ist eine 100-Prozent-Tochter von MPC und hält als Treuhänderin für die Anleger die Beteiligungen. Die Gesellschafter des Fonds seien bislang weder von TVP noch von Raiffeisen über die Insolvenz informiert worden, lautet einer der Vorwürfe. „Wir haben dieses Produkt von MPC an Kunden vermittelt. Für die Informationen zur Entwicklung des Produktes ist die Treuhandgesellschaft TVP verantwortlich“, hieß es dazu von der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien.

Laut fondsprofessionell.de schickte MPC heuer im Februar ein Schreiben an die Anleger aus, in dem auf die Insolvenzgefahr hingewiesen wurde. Dort hieß es, die Fondsgesellschaft befinde sich „aufgrund eines schwierigen niederländischen Immobilienmarktes und der bestehenden Finanzierungssituation in einer angespannten wirtschaftlichen Situation“. Das im Jänner 2014 ausgelaufene Darlehen sei nur unter der Voraussetzung bis März 2015 verlängert worden, dass die Fondsgesellschaft „den Veräußerungsprozess für die Objekte in die Wege leitet“. Und: Es sei zu erwarten, „dass die Verkaufspreise die fälligen Verbindlichkeiten nicht vollständig decken“. Für die Anleger wird sich jedoch primär eine andere Frage stellen: ob sie beim Kauf der Fondsanteile hinreichend über die Risken informiert wurden. VKI-Rechtsvertreter Sebastian Schumacher verneint das.

Beratungsfehler der Bank?

Erst kürzlich erging ein – nicht rechtskräftiges – Handelsgerichtsurteil, das in einem ähnlichen Fall Beratungsfehler der Bank konstatierte. Es betraf die Hollandfonds 50 und 54. Laut dem Gericht habe die Bank ihre Kunden nicht über das Risiko eines Totalverlusts aufgeklärt, auch nicht darüber, dass es sich bei den Ausschüttungen nicht um Gewinne handelte. Sie hafte daher „für sämtliche Schäden, die aus der Falschberatung resultieren“ (59 Cg 1/14h). „Wir prüfen das Urteil derzeit, gehen aber davon aus, dass wir dagegen berufen werden“, sagte Raiffeisen-Sprecher Peter Wesely.

In Sachen Hollandfonds 51 lautet ein weiterer Vorwurf des VKI, die Muttergesellschaft MPC Capital habe im Dezember 2014 einen langjährigen „Gewinnabführungsvertrag“ mit der TVP aufgekündigt. „Das bedeutet, dass man zwar über die Jahre die Gewinne der Treuhänderin an die MPC weitergeleitet hat, nun aber nicht für die Ansprüche der Anleger gegen die Treuhänderin einstehen will“, so die Konsumentenschützer.

MPC bestätigt die Kündigung und begründet sie mit der Neuaufstellung des Finanzhauses – man konzentriere sich nun auf professionelle Anleger. Besagter Vertrag mit der TVP sei im Rahmen der Restrukturierung des Konzerns aufgehoben worden, erklärte Unternehmenssprecher Stefan Zenker. Schumacher rät Betroffenen, rasch zu handeln. „Wer seine Ansprüche gegen die TVP bis spätestens 19. Juni 2015 von der MPC besichert verlangt, bewahrt sich die Chance, auch von der MPC Schadenersatz zu bekommen.“ (APA/cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.04.2015)

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