Investmentfonds: Aus blütenweiß wird weiß

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Symbolbild(c) AP (Koji Sasahara)
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Ausländische Fonds wurden bislang in drei Kategorien unterteilt. Eine davon verschwindet am ersten April. Das erleichtert Anlegern den Überblick.

Wien. Ab April wird beim Verkauf von Wertpapieren, die man seit dem 1.1.2011 erworben hat, eine Kursgewinnsteuer von 25 Prozent eingehoben. Das gilt auch für Investmentfonds. Bei inländischen Fonds braucht man sich als Anleger um nichts zu kümmern. Die Bank ist dazu verpflichtet, die Steuern selbst abzuziehen.

Anders sieht die Sache bei ausländischen Fonds aus. Je nach Art des Fonds muss man als Anleger die Erträge selbst versteuern. Bei der Frage, in welche Kategorie das gewählte Produkt fällt, konnte man sich bisweilen an Werbung für ein neues Waschmittel erinnert fühlen: Denn bei ausländischen Investmentfonds existiert eine Unterteilung in schwarze, weiße und blütenweiße Fonds.

Diese gibt aber weder Aufschluss über die ethische Orientierung des Anlagevehikels noch über die Legalität des dort angelegten Geldes. Es geht einzig um Steuerfragen. Grundsätzlich gilt dabei die Regel: je weißer, desto besser. Als blütenweiß wird ein Fonds etwa dann gekennzeichnet, wenn er steuerlich wie ein inländischer Fonds behandelt wird. Das bedeutet:
•Auf Fondsebene werden Zinsen und Dividenden mit 25 Prozent besteuert.
•Verkauft der Fonds Wertpapiere mit Gewinn, werden ebenfalls Steuern fällig. Anders als bei Privatanlegern, die Aktien verkaufen, werden aber nicht 25 Prozent abgezogen, sondern derzeit zehn Prozent. Dieser Satz soll bis 2015 auf 15 Prozent steigen.
•Verkauft ein Anleger Fondsanteile mit Gewinn, muss er 25 Prozent Kest zahlen. Jedoch wird der Anteil, den der Fonds bereits versteuert hat, abgezogen. Um all dies kümmert sich die Bank.

Großteil ist blütenweiß

Voraussetzung für einen blütenweißen Fonds ist, dass die ausländische Fondsgesellschaft einen steuerlichen Vertreter in Österreich hat, der nicht nur jährlich eine Meldung der Fondserträge an die Oesterreichische Kontrollbank macht, sondern ihr auch die täglichen Zinsen mitteilt. Dies leisten sich die KAG nur dann, wenn sie glauben, dass der österreichische Markt groß genug für ihren Fonds ist.

Bei den meisten hierzulande vertriebenen dürfte dies aber der Fall sein: Helmut Moritz von der Steuerberatungskanzlei Nagy&Germuth nimmt an, dass der Großteil der Fonds blütenweiß ist. „Sonst hätte man nämlich einen Wettbewerbsnachteil“, sagt er.

Ist ein Fonds als weiß deklariert, gelten grundsätzlich die gleichen Steuersätze wie bei blütenweißen Fonds. Der entscheidende Unterschied ist, dass die Steuern innerhalb sowie außerhalb des Fonds nicht automatisch von der Bank einbehalten werden. Theoretisch ist es die Aufgabe des Anlegers, sich die Informationen dazu von der Webseite des Finanzministeriums zu holen und in die eigene Steuererklärung aufzunehmen. Auch die Erträge aus dem Verkauf von Fondsanteilen sind auf diese Weise zu versteuern.

Weil dies in der Praxis aber kaum passiert, hebt der Staat jährlich eine sogenannte Sicherungssteuer von 1,5 Prozent des veranlagten Fondsvermögens (gemessen am letzten Rücknahmepreis des Jahres) ein. Diese wird auch fällig, wenn der Fonds in einem Jahr Verluste eingefahren hat.

Schwarze Fonds melden nichts an die OeKB oder an das Finanzministerium. Daher greift auch hier meist die Sicherungsbesteuerung, die nach demselben Muster wie bei weißen Fonds funktioniert.

Die Sicherungssteuer entbindet nicht von der Pflicht, den Fonds in der Einkommenssteuer anzugeben. Hier ist der Steuersatz noch ungünstiger als bei weißen Fonds. Mindestens zehn Prozent des Fondsvermögens werden mit 25 Prozent besteuert– eine solche Wertsteigerung ist heutzutage selten. Die Sicherungssteuer kann davon abgezogen werden.

Ab dem ersten April gibt es für Anleger insofern eine Erleichterung, als dass es anstatt drei nur noch zwei Kategorien gibt. Unterschieden wird dann nur mehr zwischen weißen und schwarzen bzw. Melde- und Nicht-Meldefonds, wie es offiziell heißt. Ausländische Fonds müssen ihre Erträge dann nicht mehr täglich an die OeKB melden, um alle Vorteile von inländischen Fonds bieten zu können. Weiße und blütenweiße Fonds werden den inländischen gleichgestellt.

Für Inhaber von blütenweißen Fonds ändert sich erst einmal nichts. Inhaber von Fonds, die jetzt den Status weiß haben, müssen – sofern der Fonds nach Beginn des Vorjahres erworben wurde – keine Erträge mehr in die Steuererklärung aufnehmen.

Datenbanken im Internet

Schwarze Fonds bleiben steuerlich gesehen unattraktiv. Jährlich werden, wenn der Fonds gegenüber der Finanz offengelegt wird, 90 Prozent des Fondsertrages mit 25 Prozent besteuert, zumindest aber zehn Prozent des Anlagewerts (gemessen am letzten Rücknahmepreis des Jahres). Laut Informationen der Vereinigung der Österreichischen Investmentgesellschaften (VÖIG) soll die Sicherungssteuer ab dem 1.4. entfallen. Dann hebt die Bank automatisch die ungünstige Pauschalsteuer ein, man kommt nicht mehr darum herum.

Schwarze Fonds werden üblicherweise nicht von den Banken aktiv angeboten. Es können spezielle ausländische Fonds sein, für die in Österreich der Markt zu klein ist. „Ein typisches Beispiel sind auch Hedgefonds, die ihre Erträge nicht offenlegen wollen“, sagt Steuerberater Moritz.

Informationen darüber, wie ein Fonds steuerlich behandelt wird, erhalten Anleger in den beiliegenden Informationsblättern. Unter profitweb.at, einer Webseite der OeKB, sind derzeit alle blütenweißen Fonds gelistet, auf der Seite des Finanzministeriums (bmf.gv.at) alle weißen. Künftig dürften alle weißen Fonds auf der Seite der OeKB zu finden sein.

Was Sie beachten sollten bei... ausländischen Investmentfonds

Tipp 1

Weiße Fonds. Blütenweiße Fonds sind steuerlich den inländischen Fonds gleichgestellt. Ab dem 1. April fallen auch weiße Fonds in diese Kategorie, die blütenweißen gibt es dann nicht mehr. Korrekt heißen die Fonds dann „Meldefonds“, weil sie ihre Erträge an die OeKB melden. Um den Abzug aller Ertragssteuern kümmert sich die Bank.

Tipp 2

Schwarze Fonds. Ausländische Fonds, die ihre Erträge nicht melden, sind in die Steuererklärung aufzunehmen. Zudem wird eine Sicherungssteuer abgezogen, die aber gegenverrechnet werden kann. Weil die Fonds auch in verlustreichen Jahren hoch besteuert werden (zehn Prozent des Anlagewerts unterliegen der Kest), sind sie steuerlich unattraktiv.

Tipp 3

Welche Fonds? Welcher Besteuerung ein Fonds unterliegt, erfährt man in den Unterlagen, die einem Fonds verpflichtend beiliegen müssen, etwa im KID. Künftig werden zudem alle Meldefonds in einer Datenbank der OeKB (profitweb.at) geführt. Heute findet man dort alle blütenweißen Fonds, die weißen listet (noch) das Finanzministerium (bmf.gv.at) auf.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.02.2012)

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