Die Arbeiterkammer beruft sich auf ein entsprechendes Gesetz in Deutschland. Sie fordert eine rasche Änderung des Maklergesetzes.
Die Arbeiterkammer (AK) hat erneut ihre Forderung, wonach die Maklerprovision der Erstauftraggeber und damit meist der Vermieter, bezahlen solle, bekräftigt. Die deutsche Regierung hat heute ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Die AK verlangte ebenfalls eine rasche Änderung im Maklergesetz und in der Immobilienmakler-Verordnung.
"Was woanders geht, muss auch in Österreich umzusetzen sein", so der AK-Direktor Werner Muhm in einer Aussendung. Eine IFES Studie im Auftrag der AK zeige, dass von einem Makler vermittelte private Altbau-Mietwohnungen viel teurer seien. Außerdem würden die Makler Mieter regelmäßig nicht so auf aufklären, wie sie müssten.
In Deutschland soll "Besteller-Prinzip" gelten
In Deutschland hat die große Koalition Neuregelungen im Mietrecht festgelegt. Demnach soll bei den Maklergebühren künftig das Besteller-Prinzip gelten: "Wer bestellt, der bezahlt". Makler werden demnach von demjenigen bezahlt, in dessen Auftrag sie arbeiten. Damit wolle die Regierung dafür sorgen, "dass auf dem Wohnungsmarkt nicht mehr die Zwangslage von Mietern ausgenutzt wird", sagte Bundesverbraucherminister Heiko Maas. Das Gesetz soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten. Zuvor muss es noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
Der Immobilienverband IVD hat angekündigt, gegen die neue Regelung juristisch vorgehen zu wollen, berichtet die "Zeit Online". Sollte das Gesetz tatsächlich in Kraft treten, wolle man vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen. In einem Gutachten bezeichnet der Mainzer Staatsrechtler Friedhelm Hufen die Regelung als "schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit". Der Gesetzgeber wolle offenbar nicht nur die Honorare der Makler beschränken, sondern sie aus einem großen Marktsegment regelrecht verdrängen.
(APA)