Hausverkäufe noch etwas teurer

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Immobilienverkäufe werden künftig höher besteuert. Die Bemessungsgrundlage wird verbreitert: Das dürfte das Aus für den Inflationsabschlag bedeuten.

Wien. Im Zuge der Steuerreform soll die Immobilienertragsteuer wie berichtet von 25 auf 30 Prozent erhöht werden. Wer also Immobilien aus dem Neuvermögen (Erwerb ab 1.April 2002) verkauft, zahlt für einen möglichen Gewinn (Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis) künftig 30 Prozent. Zudem soll die Bemessungsgrundlage verbreitert werden. Laut Peter Bartos und Reinhard Rindler vom Steuerberatungsunternehmen BDO bedeutet das, dass künftig kein Inflationsabschlag mehr möglich sein soll. Einen solchen konnte man bisher bei Neuvermögen ab dem elften Besitzjahr vornehmen, und zwar in Höhe von zwei Prozent pro Jahr (bis maximal 50 Prozent).

Auch für Altvermögen werden die Steuersätze entsprechend erhöht. Wie bisher nimmt der Fiskus 14 Prozent des Verkaufspreises als Gewinn an. Zahlt man beim Verkauf von Altvermögen (Erwerb vor April 2002) derzeit 3,5 Prozent des Verkaufserlöses (25 Prozent von 14 Prozent), so sollen es ab nächstem Jahr 4,2 Prozent sein. Hauptwohnsitze sollen aber weiterhin steuerfrei veräußert werden können. Diese Regelung kommt zum Tragen, wenn der Verkäufer mindestens zwei Jahre vor dem Verkauf oder mindestens fünf Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Verkauf das Haus oder die Wohnung als Hauptwohnsitz genutzt hat.

Schenkungen werden teurer

Da auch die Übertragung von Immobilien im Familienverband teurer wird, macht es künftig einen umso größeren Unterschied, ob man eine Immobilie oder deren Gegenwert in Geld vererbt bzw. verschenkt. Die BDO-Experten rechnen vor: Eine Frau besitzt seit 1970 eine Eigentumswohnung mit einem Verkehrswert von 300.000 Euro (Einheitswert 30.000 Euro). Wenn sie diese verkauft, kann sie das steuerfrei tun, da sie die Wohnung als Hauptwohnsitz genutzt hat. Dann kann sie das Geld der Enkelin steuerfrei schenken.

Schenkt oder vererbt sie der Enkelin aber die Wohnung, zahlt diese derzeit 1800 Euro Grunderwerbsteuer. Künftig werden es 2250 Euro sein. Hinzu kommen 990 Euro Eintragsgebühr. Verkauft die Enkelin die Wohnung dann, muss sie derzeit auch noch 10.500 Euro und künftig 12.600 Euro Immobilienertragsteuer zahlen.

Der Gesetzgeber hat allerdings angekündigt, Ausnahmen für Härtefälle, insbesondere im Tourismusbereich, schaffen zu wollen. Was das bedeutet, ist noch offen. Derzeit kann man, wenn man eine Immobilie und gleichzeitig Schulden erbt, die Schulden bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer nicht abziehen. Das Problem: Könnte man die Schulden abziehen, würde das Umgehungen Tür und Tor öffnen, meinen die Experten. Man könnte dann vor der Schenkung das Haus mit einer Hypothek belasten und ein Sparbuch dazuschenken (Letzteres ist steuerfrei möglich). Möglich wäre, nur solche Schulden anzurechnen, die in direktem Zusammenhang mit dem Immobilienkauf stehen. Die Abgrenzung sei aber gerade bei Unternehmen oft schwierig. (b.l.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.03.2015)

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