Gasthermen: Änderungen durch EU-Richtlinie

Kombithermen dürfen ab September nicht mehr eingebaut werden. Für die neuen Brennwertthermen muss auch der Rauchfang saniert werden.

Ab 26. September ist der Verkauf der weitverbreiteten Kombithermen nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Sie werden von Brennwertkesseln abgelöst. Das schreibt die EU-Ökodesign-Richtlinie vor, deren Ziel es ist, Heizsysteme in Europa umweltfreundlicher und effizienter zu machen. Konkret heißt das: Wird eine bestehende Therme kaputt, muss sie durch ein Heizgerät mit entsprechendem Effizienzlabel ersetzt werden. "Österreichweit ist jede zweite Therme betroffen, in Wien sogar neun von zehn Geräten", sagt Robert Breitschopf, Wiener Landesinnungsmeister der Installateure. Mit der Einführung der Ökodesign-Richtlinie sollten defekte Heizwertgeräte nur noch durch energiesparendere Wärmeerzeuger wie Gasbrennwertgeräte, Wärmepumpen oder Pelletheizungen ersetzt werden, sagt er. Reparaturen sind allerdings immer möglich. „Solange die Hülle des alten Gerätes bestehen bleibt, besteht keine Austauschpflicht,“ sagt Breitschopf. „Die Industrie garantiert die Ersatzteilversorgung für zehn bis fünfzehn Jahre.“
Ausnahmen von der Austauschpflicht gibt es, sobald mehrere Geräte an nur einen Rauchfang angeschlossen sind. "In diesen Mehrfamilienhäusern können weiterhin Heizwertgeräte, also "Kombithermen", verwendet werden. Durch die Mehrfachbelegung eines Kamins würde ein Tausch einen zu großen finanziellen und technischen Aufwand bedeuten,“ so Breitschopf.
Die Kosten für die neue Therme muss in der Regel der Hauseigentümer tragen. Sie betragen in Summe zwischen 5000 und 10.000 Euro. „Denn für die neuen Brennwert-Thermen muss auch der Fang mit Edelstahl ausgekleidet werden. Und das ist teuer. Die Thermen arbeiten mit so geringen Temperaturen, dass sich das Kondensat am Rand niederschlägt. Wenn dieser nicht entsprechend ausgekleidet ist, kommt es sonst zur Versottung,“ weiß Hausverwalter Oliver Brichard.
Zu Streitigkeiten könnte es bei Kategorie-D-Wohnungen kommen. „Wenn dort der Mieter auf seine Kosten eine Heizung einbaut, müsste der Hauseigentümer die Sanierung des Fangs bezahlen – Geld, das er durch die niedrige Miete nicht hereinbekommen wird“, sagt Brichard.

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