"Mietzinsbremse" gilt nur für heuer

(c) FABRY Clemens
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Heuer wäre die nächste Inflationsanpassung fällig, diese soll auf nächstes Jahr verschoben werden. Auch die Berechnungsgrundlagen für künftige Anpassungen ändern sich.

Wien. An sich stünde am 1. April die nächste Indexanpassung bei den Richtwertmieten an. Die Bundesregierung will die Erhöhung jedoch heuer ausfallen lassen: Vorige Woche segnete der Ministerrat den Entwurf für das „2. mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz“ ab, jetzt liegt er im Nationalrat beim Bautenausschuss.

Was soll sich konkret ändern? Seit 1. April 2008 werden die Richtwerte jedes zweite Jahr der Inflation angepasst. Und zwar nach einer Formel, die auf dem Verbraucherpreisindex 2000 basiert: Die Richtwerte steigen entsprechend dem Ausmaß, in dem sich der Jahresdurchschnittswert des Index für das jeweilige Vorjahr gegenüber dem Indexwert 114,6 (das ist der Durchschnittswert des Jahres 2007) verändert hat. Sie steigen also alle zwei Jahre um die Zweijahresinflation.

Die letzte Erhöhung der Richtwerte fand im Jahr 2014 statt, die nächste wäre somit heuer am 1. April fällig. Sie diesmal auszusetzen, soll „im Hinblick auf das insgesamt gestiegene Mietzinsniveau eine Erleichterung für die Mieter herbeiführen“, heißt es in den Erläuterungen zu der Regierungsvorlage. Geschehen soll das dadurch, dass der Veränderungszeitraum für dieses eine Mal von zwei auf drei Jahre verlängert wird. Das bedeutet, dass die nächste Richtwertanpassung erst am 1. April 2017 erfolgt. Danach sollen aber wieder in zweijährigem Rhythmus Anpassungen stattfinden.

Auch die Berechnungsgrundlagen ändern sich: Anstelle des alten Verbraucherpreisindex 2000 soll künftig der aktuelle Index 2010 herangezogen werden. Die neue Basis, um die Veränderungen zu berechnen, bildet dabei der Indexwert für das Jahr 2013. Dieser beziffert sich mit 107,9.

In Vorarlberg am teuersten

Im Gesetz festgeschrieben werden auch die aktuellen Richtwerte, die sich aus der bislang letzten Valorisierung ergeben haben. Am niedrigsten ist der Richtwert demnach im Burgenland mit 4,92 Euro pro Quadratmeter, am zweitniedrigsten in Wien mit 5,39 Euro. Allerdings können zum Richtwert auch Zuschläge (für Lage, Ausstattung etc.) verrechnet werden. Solche gibt es in Wien am häufigsten. Vorarlberg ist mit einem Richtwert von 8,28 Euro das teuerste Pflaster, gefolgt von Salzburg und der Steiermark (7,45 bzw. 7,44 Euro). Nach der alten Rechtslage würden diese Werte Ende März 2016 auslaufen, nach der neuen verlängert sich ihre Geltungsdauer um ein Jahr. Jeweils am 1. April 2017, 2019, 2021 und so weiter stehen dann die nächsten Inflationsanpassungen an.

Von der Regelung betroffen sind laut Arbeiterkammer bundesweit rund 300.000 Mieter in privaten, alten Zinshäusern (mit Mietverträgen ab 1. März 1994) und in Wiener Gemeindewohnungen (mit Mietverträgen ab April 2004). Die Arbeiterkammer bejubelt die Aussetzung der Inflationsanpassung als Erfolg, Vertreter der Vermieter reagierten empört: So appellierte der Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) an die Parlamentarier, „diesen Gesetzesvorschlag nicht einfach abzunicken“. ÖVI-Präsident Georg Flödl sprach von einer „populistischen Maßnahme“, die Investitionen in Immobilien bremse, anstatt dass Schwachstellen in der Wohnpolitik beseitigt würden. Die AK möchte indes eine noch stärkere Einschränkung für die Indexanpassungen der Richtwerte: Diese sollen nur mehr angehoben werden dürfen, wenn sich der Verbraucherpreisindex um mehr als zehn Prozent ändert, und auch dann nur um die Hälfte.

Wer im Neubau wohnt (Gebäude, deren Baubewilligung nach dem 30. 6. 1953 erteilt wurde, oder vermietete Eigentumswohnungen mit einer Baubewilligung nach dem Zweiten Weltkrieg), für den gilt der Richtwert nicht, ebenso wenig wie für Mieter von Einfamilienhäusern. Dort hängt es vom Vertrag ab, wie viel Miete man zahlt. (cka, b. l.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.02.2016)

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