Bausparkassen kündigen hochverzinste Altverträge

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BAUSPARENAPA/BARBARA GINDL
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Neben Wüstenrot kündigt auch die s-Bausparkasse Uralt-Verträge aus den 1990er Jahren. Die Arbeiterkammer will mit einer Musterklage die Zulässigkeit dieser Vorgangsweise prüfen.

Oftmals dauern Veränderungen länger, bis sie hierzulande ankommen. Noch im Vorjahr wurde versichert, dass für Bausparkassen-Kunden die deutsche Usance von ungewollten Kündigungen von Sparverträgen in Österreich kein Thema sei. Nun ist laut "Kurier" Wüstenrot ins Visier gekommen. Die Arbeiterkammer (AK) lässt die Zulässigkeit einseitiger Vertragskündigungen prüfen, für sie gelten Fixzinszusagen über die sechsjährige Vertragsfrist hinaus unbefristet.

Die Bausparkasse Wüstenrot soll dem Bericht zufolge Kunden vor ein Ultimatum stellen: Entweder wird eine Reduktion der Zinsen auf 0,125 Prozent akzeptiert, oder man soll sein Geld abheben. So soll es derzeit "zig anderen Kunden von Bausparkassen" gehen. Denn die Institute hätten vor Jahren - aus heutiger Sicht - hohe Fixzinsen versprochen, wenn sie ihr Geld nach Ablauf der sechsjährigen Bausparvertragsfrist weiter liegen lassen. Die Institute könnten sich das nicht mehr leisten und versuchten, diese Altkunden loszuwerden, so der Bericht.

Wüstenrot reduziert Zinssatz ab Februar

Wüstenrot beruft sich laut "Kurier" auf § 6 Abs. 1 Z. 2 des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Linz von Mai 2015. Die betroffenen Bausparkunden seien über die Änderung des Zinssatzes auf ein marktkonformes Niveau informiert worden sowie auf die Möglichkeit des Widerspruchs innerhalb einer Zweimonatsfrist. Per 1. Februar 2016 gilt bei Wüstenrot ein Satz von 0,125 Prozent.

Zudem wird argumentiert, dass durch das überlange Liegenlassen von Spareinlagen "der Zweck des Bausparens nicht mehr erfüllt" werde. Denn: Mit Ablauf der sechsjährigen Mindestbindefrist stünden die Einlagen aus dem Vertrag nicht mehr nachhaltig für die Darlehensfinanzierung zur Verfügung, "sondern gelten als de facto täglich fällige Spareinlagen, die sich der Bausparkunde jederzeit auszahlen lassen kann".

Kündigungen auch bei s-Bausparkasse

Ähnlich sieht das die s-Bausparkasse, denn es gehe bei den in ihrem Haus weniger als 50 betroffenen Verträge um einen Teil der "Uraltverträge" aus der Zeit von vor dem Jahr 1999. Damals wurde das Bauspar-System umgestellt: Bis dahin gab es Fixzinszusagen, seither nur noch variable Zinsen, wie Vorstandsdirektor Ernst Karner im Gespräch mit der APA erinnert.

Angeschrieben habe die "s" aber nur jene Kunden, die über 25.000 Euro liegen hätten. Diese Kunden würden bei der Verzinsung, sondern auch vom Volumen her über den vorgesehenen Grenzen liegen. Bei einem Sparvertrag, in den 1000 Euro eingezahlt würden, betrage die Versicherungssumme nämlich nur 20.000 Euro, so Karner.

Bei diesen Altverträgen geht es um eine Verzinsung von über zwei Prozent. Den paar "s"-Kunden würden 0,2 bzw. 0,5 Prozent offeriert, so Karner, für täglich fällige Gelder jedenfalls über dem Markt. Nimmt ein Kunde nicht an, werde er gekündigt. Diese schon seit dem Vorjahr gehandhabte Praxis hatte man sich vorab durch ein Rechtsgutachten bestätigen lassen. Beim Mitbewerber Wüstenrot soll dem im Bericht genannten Kunden - einem "Christian Sch." - die Verzinsung von früher 2,25 Prozent auf 0,125 Prozent reduziert worden sein.

Kein Problem mit teuren Altverträgen hat offenbar die Raiffeisen Bausparkasse. "Höher verzinste Alt-Verträge bestehen bei uns nur in einem sehr geringen Ausmaß", heißt es in einem Statement an die APA.

(APA)

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