Streitschlichter haben viel zu tun

(c) Erwin Wodicka - wodicka@aon.at (Erwin Wodicka)
  • Drucken

2011 leitete die Schlichtungsstelle der Kreditinstitute deutlich mehr Verfahren ein als im Jahr davor. Die Einrichtung bekommt nämlich immer mehr Kompetenzen.

Wien. Bei der Beziehung zwischen Bank und Kunde ist es ähnlich wie in jeder Beziehung: Es gibt ein Auf und Ab, und Streit lässt sich hin und wieder nicht vermeiden. Wenn es so weit ist, bleiben mehrere Möglichkeiten. Entweder kann man sich direkt an die Bank wenden, denn viele beschäftigen mittlerweile einen eigenen Ombudsmann. Oder man kontaktiert eine Verbraucherschutzorganisation wie den VKI oder die Arbeiterkammer. Daneben erfreut sich eine weitere Möglichkeit steigender Beliebtheit: Die gemeinsame Schlichtungsstelle der heimischen Kreditinstitute hatte im Vorjahr so viel zu tun wie noch nie. 600-mal wurden telefonische Auskünfte gegeben, knapp 270 schriftliche Anfragen bearbeitet. Das führte zu über hundert Schlichtungsverfahren – gut doppelt so viel wie 2010.

Die Idee der Schlichtungsstelle ist einfach: Sie soll Kunden einen möglichst unbürokratischen Weg zur außergerichtlichen Streitschlichtung verschaffen. Sie kann immer dann aktiv werden, wenn die Anfrage in den Zuständigkeitsbereich einer von mehreren EU-Richtlinien fällt.

Einrichtung wird bekannter

Deswegen gab es im Vorjahr auch mehr zu tun: 2011 kam die sogenannte „Verbraucherkreditrichtlinie“ voll zum Tragen, die die Banken zu mehr Informationspflichten bei der Kreditvergabe zwingt. Gerhard Hopf, seit Jahresbeginn Leiter der Schlichtungsstelle, nennt aber auch einen zweiten Grund: „Unsere Einrichtung ist schrittweise bekannter geworden.“

Ein großer Teil der Anfragen erreiche die Schlichtungsstelle, weil Kunden mit Gebühren nicht zufrieden sind. Ein zweiter brisanter Punkt, der in das Zuständigkeitsgebiet der „Zahlungsdiensterichtlinie“ fällt, sind Überweisungen. Laut Gesetz dürfen diese nicht mehr länger als einen Tag dauern. Auch dazu habe es vermehrt Anfragen gegeben. Nicht immer wird gleich ein Schlichtungsverfahren eingeleitet: „Wenn der Kunde erkennbar im Unrecht ist, lassen wir das. Wir leisten auch viel Aufklärungsarbeit“, so Hopf.

Hat man Streit mit seiner Bank, kann man die Schlichtungsstelle schriftlich oder telefonisch kontaktieren. Diese holt sich dann „beide Seiten der Geschichte“ mittels schriftlicher Stellungnahmen ein. Die Bank hat vier Wochen Zeit, um auf die Anfrage der Schlichtungsstelle zu antworten. „Meistens“, so Hopf, „bekommen wir die Antwort schon schneller.“ Mit dieser Stellungnahme werde dann der Beschwerdeführer konfrontiert.

„In den meisten Fällen können wir dann schon das Verfahren beenden“, so der Jurist. Das Ergebnis sei in der Regel eine Art Vergleich. Der Vorteil für den Kunden: Anders als etwa bei der Schlichtungsstelle der RTR, die sich um Telekomfragen kümmert, sind die Entscheidungen der Bankenschlichtungsstelle für die Kreditinstitute bindend. Es sei denn, der Streitwert übersteigt 4000 Euro. Das komme aber selten vor.

Angst vor mangelnder Unabhängigkeit braucht man eher nicht haben, obwohl die Schlichtungsstelle von den Banken eingerichtet wurde: „Ich bin mir sicher, dass die Schlichtungsstelle unabhängig agiert“, sagt Martin Korntheuer von der Arbeiterkammer.

Hilfe für Fondskäufer

Um sich an die Einrichtung wenden zu können, muss die Bank, um die es geht, bei ihr Mitglied sein. Das ist bei fast allen heimischen Häusern der Fall – ebenso wie bei immer mehr ausländischen Instituten, die in Österreich über Tochtergesellschaften aktiv sind.

Seit heuer müssen auch die heimischen Fondsgesellschaften an der Schlichtungsstelle teilnehmen. Damit haben auch Fondskäufer erstmals eine zentrale Anlaufstelle für Probleme aller Art. Das scheint bis jetzt aber kaum jemand zu wissen: Zu Investmentfonds habe man bis jetzt noch keine einzige Anfrage gehabt, erzählt Hopf. [iSTtockphoto]

Was Sie beachten sollten bei... der Bankenschlichtungsstelle

Tipp 1

Zuständigkeit. Die Schlichtungsstelle kann dann aktiv werden, wenn das Problem eine von mehreren EU-Richtlinien betrifft. Das ist oft der Fall: Seit letztem Jahr kümmert sie sich neben u. a. Bankgebühren und Überweisungen auch um Kredite und Investmentfonds.

Tipp 2

Verfahren. Als erster Kontakt reicht ein Anruf oder eine Anfrage über die Internetseite der Bank (bankenschlichtung.at). Kommt es zu einem Verfahren, holt sich die Schlichtungsstelle schriftliche Stellungnahmen ein. Bis zum „Urteil“ dauert es in der Regel rund zwei Monate.

Tipp 3

Voraussetzung. Die Bank, um die es geht, muss bei der Schlichtungsstelle teilnehmen, damit diese ein Verfahren einleiten kann. Bei den meisten Instituten, die in Österreich aktiv sind, ist das auch der Fall. Eine Liste aller Banken und Fondsgesellschaften findet sich im Internet.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.06.2012)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.