Skiurlaub: Versicherungs-Check erspart böses Erwachen

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Die Krankenversicherung komme nicht für die Folgen einer Invalidität auf. Die AK empfiehlt vor der Reise den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.

Bevor man sich auf den Weg in den Skiurlaub macht, sollte man überprüfen, ob man auch ausreichend versichert ist, rät die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich. Die gesetzliche Krankenversicherung komme zwar für die medizinische Versorgung nach einem Pistenunfall auf, so Konsumentenschützer Georg Rathwallner, nicht aber für die Bergung oder für Kosten durch dauerhafte Gesundheitsschäden.

In einer Presseaussendung am Mittwoch riet er zu einer privaten Unfallversicherung, einer Privathaftpflichtversicherung und - für den Fall von Streitigkeiten - einer Rechtsschutzversicherung. Eine Hubschrauberbergung könne sich mit 3000 Euro zu Buche schlagen, warnte Rathwallner. Eine private Unfallversicherung, teilweise aber auch Versicherungen über Kreditkarten, Reiseversicherungen und Mitgliedschaften in Autofahrerklubs, beim Alpenverein oder den Naturfreunden springen hier oft ein. In jedem Fall empfiehlt sich aber ein Blick ins Kleingedruckte, ob diese Kosten auch wirklich ausreichend gedeckt sind.

Kreditkarten leisten nicht immer

Die finanziellen Folgen einer durch einen Freizeitunfall verursachten Invalidität werden meist nur von einer privaten Unfallversicherung im nötigen Umfang getragen, so Rathwallner weiter, die Leistungen von Reiseversicherungen oder Kreditkarten seien häufig nicht ausreichend. Hier bestehe oft erst ab einer Invalidität von 50 Prozent ein Leistungsanspruch. Generell ist bei Kreditkarten zu beachten, dass in vielen Fällen die Karte innerhalb von zwei oder drei Monaten vor dem Unfall benutzt oder gar die Reise damit bezahlt worden sein muss.

Verschuldet man selbst einen Unfall auf der Piste, ist man zu Schadenersatz verpflichtet. Hier können sehr hohe Forderungen entstehen, erklärte Rathwallner. Daher sei eine Privathaftpflichtversicherung unbedingt anzuraten. Sie kann als Bestandteil der Haushaltsversicherung oder auch extra abgeschlossen werden. "Sparen Sie nicht bei der Versicherungssumme", empfiehlt der Konsumentenschützer. Wie bei einem Autounfall sollte man auch bei einem Pistencrash Beweise sichern - etwa den Namen und die Adresse des anderen Beteiligten und eventueller Zeugen notieren, Fotos machen, bei Personenschäden die Polizei verständigen. Zu beachten ist auch, dass ein vorsätzlich, grob fahrlässig oder betrunken verursachter Unfall in der Regel vom Versicherungsschutz ausgenommen ist.

(APA)

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