Die Lizenz zum Dauerparken

Lizenz Dauerparken
Lizenz Dauerparken(c) FABRY Clemens
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Einen Euro kostet eine halbe Stunde Parken in einer Wiener Kurzparkzone, 36 Euro ein Strafzettel. Pickerlbesitzer sparen also viel Geld - nur hat nicht jeder Anspruch darauf.

Wien. Mit Jahresbeginn wurden die Parkpickerlzonen in Wien nochmals erweitert, in Penzing, Ottakring und Hernals kamen neue Gebiete dazu. Viele, die bisher dort gratis parkten, haben inzwischen ein Pickerl beantragt, manche jedoch keines bekommen. Denn wie in den alten Zonen darf auch in den neuen nicht jeder die Lizenz zum Dauerparken erwerben. Was also tun, wenn der Antrag abgelehnt wurde?

•Den Hauptwohnsitz nach Wien verlegen

Für Pendler aus den Bundesländern, die auch in Wien eine fixe Bleibe haben, kann das eine Überlegung wert sein. Denn um ein Parkpickerl zu bekommen, muss man den Hauptwohnsitz im jeweiligen Bezirk haben. Ein Zweitwohnsitz reicht nicht (abgesehen von einer Sonderregelung für Kleingartenbesitzer: Sie können dafür ein „Saisonpickerl“ beantragen, jedoch nur, wenn sie auch ihren Hauptwohnsitz in Wien haben.) Das Thema Wohnsitzwechsel betrifft auch Paare mit getrennten Wohnungen: Wenn ein Partner in einem Pickerlbezirk wohnt, könnte es für den anderen interessant sein, seinen Hauptwohnsitz ebenfalls dorthin zu verlegen, um problemlos dort parken zu können. Vorsicht ist aber geboten, wenn man seinen bisherigen Wohnsitz nicht ganz aufgeben will: Bei Mietwohnungen kann man durch die Wohnsitzverlegung den Kündigungsschutz verlieren, weil man dann dort keinen „Wohnbedarf“ mehr hat. Dafür ausschlaggebend ist aber nicht nur der Meldezettel, für den Mieterschutz muss man die Wohnung auch regelmäßig benützen.

•Das Auto ummelden

Das kann nötig werden, wenn es in einem Haushalt zwei Fahrzeuge gibt, die auf dieselbe Person angemeldet sind. Denn sieht man von privat genutzten Firmenautos oder Leasingfahrzeugen ab, kann normalerweise nur der Zulassungsbesitzer das Pickerl beantragen. Und man bekommt nur eines pro Person – auch dann, wenn mit dem zweiten Wagen ein anderes Familienmitglied fährt. Das Ummelden kostet allerdings rund 170 Euro (oder mehr, falls man neue Nummerntafeln braucht). Und man muss das Fahrzeug rechtlich auf die andere Person übertragen. Will man das nicht, kann man eventuell eine „Zulassungsbesitzgemeinschaft“ gründen. Dann bleibt man Ko-Fahrzeughalter und gibt nicht alle Rechte aus der Hand.

Ummelden kann auch ein Thema werden, wenn der Zulassungsinhaber keinen Führerschein hat. Denn ein Parkpickerl bekommt nur, wer ein persönliches Interesse am Parkplatz in Wohnsitznähe hat – und ein solches wird grundsätzlich nur angenommen, wenn man auch selbst hinterm Steuer sitzt. Laut Leopold Bubak, Leiter der MA 65 und Parkpickerl-Koordinator, sind hier aber Ausnahmen möglich, wenn das Fahrzeug von einem im gemeinsamen Haushalt lebenden Führerscheinbesitzer gelenkt wird.

•Privatparkplatz kündigen

Wer für sein Auto einen privaten Stellplatz in Wohnsitznähe hat, bekommt kein Parkpickerl. Einen Garagenplatz etwa müsste man aufgeben, bevor man einen Pickerlantrag stellt. Wobei es bei allerstrengster Auslegung der Pickerlvorschriften sogar umgekehrt laufen könnte: Theoretisch kann einem das Parkpickerl verweigert werden, wenn die Anmietung eines Privatparkplatzes zumutbar ist. In der Praxis werde das aber nicht geprüft, versichert Bubak: „So etwas wäre für die Bevölkerung schwer verständlich.“

•Park & Ride

Diese Option bleibt allen, die die Kriterien nicht erfüllen. Vor allem betrifft das jene, die im jeweiligen Bezirk nicht wohnen, sondern „nur“ arbeiten, und somit die vielen Pendler aus dem Umland. Parkkarten für Beschäftigte in Wiener Betrieben gibt es zwar, sie sind aber nur in Sonderfällen zu haben, vor allem bei Dienstbeginn oder Dienstende außerhalb der Öffi-Betriebszeiten.

•Was tun, wenn sich etwas ändert?

Hat man ein Parkpickerl und übersiedelt während der Geltungsdauer in einen anderen Pickerlbezirk, erhält man gegen Vorlage des geänderten Zulassungsscheins, des Führerscheins und des abgelösten Pickerls ein neues Pickerl für den noch nicht verbrauchten Zeitraum. Braucht man das Pickerl nicht mehr, bekommt man für noch nicht begonnene Monate sein Geld zurück. Wenn die Windschutzscheibe kaputtgeht, gibt es das Ersatzpickerl – im Tausch gegen die Überreste des alten – ebenfalls ohne Zusatzkosten. Wer sich dagegen ein anderes Auto zulegt, muss für das neue Pickerl die Verwaltungs- und Bundesabgabe von insgesamt 50 Euro nochmals zahlen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.01.2013)


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