OGH: Grünes Licht für VKI-Sammelklage gegen AWD

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AWD (c) dapd (Nigel Treblin)
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Über die Zulassung der Sammelklage wurde ein jahrelanges juristisches Tauziehen geführt.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) darf für mutmaßlich geschädigte Immofinanz-Anleger mit Sammelklagen gegen den Finanzberater AWD vor Gericht ziehen. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nach jahrelangem rechtlichen Hick-hack um juristische Vorfragen entschieden. Die Höchstrichter haben in einem gestern, Dienstag, zugestellten Urteil die sogenannte Klagslegitimation des VKI bejaht.

Nun können sich die Gerichte mit den eigentlichem Vorwurf auseinandersetzen: Die Verbraucherschützer beschuldigen den AWD, beim Vertrieb von Immofinanz- und Immoeast-Papieren klassische Sparbuchsparer systematisch fehlberaten zu haben. Sie haben insgesamt fünf Sammelklagen namens 2500 mutmaßlich Geschädigten gegen den AWD eingebracht. Der Streitwert beträgt rund 40 Millionen Euro.

Der AWD hat die Vorwürfe stets bestritten und sich mit diversen Einsprüchen vor Gericht gegen die Sammelklagen gewehrt. Im aktuellen Verfahren ging es um die Frage, ob die Prozesskostenfinanzierung mit Erfolgsquote, wie sie der VKI betreibt, in Österreich zulässig ist.

Weitere Sammelklagen

Das aktuelle OGH-Urteil bezieht sich auf eine von fünf VKI-Sammelklagen mit einem vergleichsweise geringen Streitwert von rund 1 Millionen Euro, erläuterte VKI-Chefjurist Peter Kolba. Der Verein für Konsumenteninformation stellt nun in allen fünf Verfahren Fortsetzungsanträge - die Streitparteien hatten sich darauf verständigt, die restlichen Verfahren ruhend zu stellen, bis die Frage der Klagslegitimation (Aktivlegitimation) geklärt ist. Die Rechtsmeinung des OGH sollte nun auch für die restlichen Klagen gegen den AWD gelten.

Kolba hofft, dass die ersten betroffenen Anleger noch vor dem Sommer bei Gericht einvernommen werden, es also endlich ans Eingemachte geht. Die Zeit dränge, denn von den von den rund 2500 Immofinanz-/Immoeast-Anlegern, die der VKI vertritt, seien bereits zwei Dutzend verstorben.

Der VKI brachte seine erste Sammelklage gegen den Finanzdienstleister AWD im Juni 2009 ein, die zweite folgte im Oktober 2009 und Anfang 2010 drei weitere. Es handelt sich dabei um den größten Zivilprozess der Zweiten Republik.

(APA)

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