Rechtsstreit: VKI darf den AWD klagen

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Der OGH hat die Sammelklagen der Konsumentenschützer gegen den AWD zugelassen.

Wien/Red./Apa. Das jahrelange rechtliche Hickhack um den größten Zivilprozess der Zweiten Republik ist gelöst: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) darf für mutmaßlich geschädigte Immofinanz-Anleger mit Sammelklagen gegen den Finanzberater AWD vor Gericht ziehen. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun entschieden. Die Höchstrichter haben in einem am Dienstag zugestellten Urteil die sogenannte Klagslegitimation des VKI bejaht.

Nun können sich die Gerichte mit dem eigentlichen Vorwurf auseinandersetzen: Die Verbraucherschützer beschuldigen den AWD, beim Vertrieb von Immofinanz- und Immoeast-Papieren klassische Sparer systematisch fehlberaten und nicht auf die hohen Risken aufmerksam gemacht zu haben. Infolge der Finanzkrise 2008 und wegen mutmaßlicher Kursmanipulationen sind die Immofinanz- und Immoeast-Kurse massiv abgestürzt, und viele Anleger haben ihr Investment verloren.

Der VKI hat 2009 und 2010 insgesamt fünf Sammelklagen namens 2500 mutmaßlich Geschädigter gegen den AWD eingebracht. Der Streitwert beträgt rund 40 Mio. Euro.

Der AWD hat die Vorwürfe, mit System vorgegangen zu sein, stets bestritten und von Einzelfällen gesprochen. Mit diversen Einsprüchen hat sich der AWD vor Gericht gegen die Sammelklagen gewehrt.

VKI-Chefjurist Peter Kolba geht davon aus, dass die Rechtsmeinung des OGH für alle Klagen gelte. Deshalb werde der VKI in allen fünf Verfahren Fortsetzungsanträge stellen.

Der AWD, der wegen seiner Vertriebspraxis von Finanzprodukten immer wieder in die Kritik geriet, gehört seit 2007 zum Schweizer Versicherungskonzern Swiss Life. Der AWD wird nun in Swiss Life Select umbenannt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.03.2013)

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