ÖBB: Wer zu spät kommt, kassiert

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Auch bei höherer Gewalt müssen Bahnunternehmen ab einer Stunde Verspätung Entschädigung zahlen, entschied der EuGH. Flugpassagiere gehen da leer aus.

Wer in einem Zug sitzt und mehr als 60 Minuten zu spät ankommt, kann schon einmal die Geldbörse zücken. Denn egal, ob ein Hochwasser die Schienen weggerissen hat, eine Mure die Gleise verschüttet hat oder schlicht Lokführer und Schaffner im wohlverdienten Streik sind: Jedes Bahnunternehmen in der EU muss seine Passagiere für die Verspätung entschädigen. Das entschied der EuGH und wies damit eine Beschwerde der ÖBB zurück. Aber nicht nur an den Bahnhöfen kann sich eine späte Ankunft lohnen, auch Flugpassagiere haben mitunter Anspruch auf Entschädigung. Die „Presse" beantwortet die wichtigsten Fragen, die auftauchen, wenn Flugzeug oder Zug zu spät sind.

1 Was ist höhere Gewalt und wann muss das Bahnunternehmen nun bezahlen?

Seit dem EuGH-Entscheid muss das Bahnunternehmen immer bezahlen, sobald die Verspätung mindestens eine Stunde beträgt. Der Grund ist irrelevant. Die ÖBB hatten versucht, Verspätungen aufgrund von höherer Gewalt aus den Bestimmungen herauszureklamieren. Ohne Erfolg. Es spielt daher keine Rolle, ob das Wetter, die politische Krise oder eben ein Streik den Fahrplan durcheinander bringen. Schafft es die Bahn nicht, ihn einzuhalten, haben die Kunden einen Anspruch auf einen Teil des Fahrpreises.

2 Wieviel Entschädigung bekomme ich und wer bezahlt das Hotel, wenn ich übernachten muss?

Kommt der Zug zumindest 60 Minuten nach der geplanten Ankunftszeit an, erhält der Fahrgast ein Viertel des Ticketpreises zurück. Ab 120 Minuten Verspätung den halben Fahrpreis. Sollte der Passagier durch die Verspätung einen Anschlusszug verpassen oder gar übernachten müssen, hat das Bahnunternehmen auch dafür aufzukommen. Geld (oder meist Gutscheine) für Verpflegung sollte auch drin sein.

3 Wie oft kommt es bei den ÖBB zu Verspätungen, wie oft ist höhere Gewalt daran schuld?

Auf diese Frage geben die ÖBB nur eine halbe Antwort: So hat der Konzern im Vorjahr 20.949 Personen wegen Verspätung entschädigt und dafür 358.020 Euro ausgegeben. Welcher Anteil auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, könne nicht ermittelt werden. Bei der Schienen-Control haben sich die Beschwerden wegen Verspätung im Vorjahr von Platz vier auf Platz drei „vorgearbeitet".

4 Mein Zug ist verspätet. Was muss ich tun?
Wie komme ich nun zu meinem Geld?

Dokumentieren, dass der Zug verspätet angekommen ist. Also am besten den Zugbegleiter oder das Kassapersonal eine Bestätigung abzeichnen lassen oder ein Foto von der Ankunftstafel machen. Das schickt man mit der Zugnummer an die ÖBB Personenverkehrs AG (Formulare auf www.oebb.at). Zwei Wochen später sollte das Geld da sein.

5 Wie ist das bei Flugzeugen? Bekomme ich bei verspäteten Flügen auch eine Entschädigung?

Eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2004 regelt, dass alle EU-Fluglinien bei Verspätungen über drei Stunden, Absagen oder überbuchten Flugzeugen ihren Passagieren Schadenersatz zahlen müssen. Anders als bei Zügen ist höhere Gewalt jedoch ausgeschlossen. Unwetter oder (manche) Streiks entledigen die Fluglinien von ihrer Pflicht. Ansonsten muss das Unternehmen - je nach Streckenlänge - Ausgleichszahlungen von 250 bis 600 Euro leisten. Gibt es Probleme in der Abwicklung mit der Airline, bietet das Verkehrsministerium eine Beschwerdestelle an.

("Die Presse", Print-Ausgabe vom 28.9.2013)

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