Arbeiterkammer kritisiert berührungsloses Bezahlen

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An Supermarktkassen können Beträge bis zu 25 Euro nur durch Hinhalten der Bankomatkarte zum Terminal bezahlt werden.

Neu ausgegebene Bankomatkarten sind bei fast allen Banken mit der Funktion der Near Field Communication (NFC) ausgestattet. Damit können Kunden seit dem Vorjahr an vielen Supermarktkassen nur durch das "Hinhalten" der Karte zum Lesegerät und ohne Eingabe des Pincodes rasch Beträge bis zu 25 Euro bezahlen. Die Funktion erkennt man auch an der Bezeichnung PayPass auf der Bankomatkarte.

Mit Ausnahme der Bawag PSK, wo dem Kunden aktiv die Wahl mit oder ohne NFC-Funktion angeboten wird, werde diese Bezahlmöglichkeit dem Kunden jedoch aufgedrängt. So sehen es jedenfalls die Arbeiterkammer und der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Peter Kolba, Leiter der VKI-Rechtsabteilung, kritisiert im "Ö1-Morgenjournal", dass die Kunden bei der Kartenausgabe nicht die Wahlmöglichkeit erhalten, die Bankomatkarte mit oder ohne diese neue Funktion zu bekommen. Zumal im Falle eines Kartenverlustes ein Schaden bis zu 125 Euro entstehen kann, sofern dem Kunden zumindest "leichte Fahrlässigkeit" nachgewiesen werden kann.

Banksprecher: "Wie Funktion am Smartphone"

Während bei der seit Jahren vorhandenen Quickfunktion Bargeld auf die Karte geladen werden muss, ist das bei der neuen NFC-Funktion nicht notwendig. Die seit 2013 gegebene Bezahlmöglichkeit kann je nach Bank bis zu fünf Mal hintereinander genutzt werden, bis wieder der Pincode eingeben werden muss. Für den Fall eines Verlusts oder Diebstahls der NFC-fähigen Bankomatkarten gelten laut den Banken dieselben Haftungsregelungen wie bisher. So ist auch der Nachweis, dass man nicht fahrlässig oder eben nur leicht fahrlässig gehandelt hat, in jedem Einzelfall zu führen.

Christian Hromatka, Sprecher der Erste Bank, verteidigt im ORF-Radio die neue Bezahlform mit der "NFC-Funktion". Diese sei ein Angebot und kein Zwang. Alle Kunden könnten selbst entscheiden, ob sie die Funktion nutzen möchten oder nicht. Hromatka kann die Kritik der Konsumentenschützer nicht nachvollziehen und vergleicht die neue Bezahlmöglichkeit mit einem Smartphone, das von vielen Menschen nur zum Telefonieren verwendet wird, obwohl es auch andere Funktion habe. Im Übrigen habe es für alle Karteninhaber mit NFC-Funktion eine breit angelegte Kundeninformation gegeben und jeder könne die Funktion auch deaktivieren lassen.

>>> Bericht im "Ö1-Morgenjournal"

(red/herbas)

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