VKI klagt Handybezahldienst paybox

  • Drucken

Änderungen in den Klauseln der allgemeinen Geschäftsbedingungen der A1-Tochter paybox seien zu allgemein, behaupten die Konsumentenschützer.

Der Handybezahldienst paybox muss sich nicht nur mit verärgerten Kunden, sondern auch mit einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) auseinandersetzen. Auslöser ist eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vom Oktober, wonach paybox sich vorbehält, Verträge zu ändern bzw. zu kündigen, wenn die Kunden Vertragsänderungen der Firma nicht zustimmen.

Der paybox Bank beharrt trotz der Klage auf seiner Rechtsmeinung und will diese auch vor Gericht ausfechten. Die A1-Tochter geht davon aus, dass die geänderten AGB gegenüber Bestandskunden wie angekündigt ab Jahresbeginn in Kraft getreten sind.   "paybox Bank ist bei der AGB Änderung vom Herbst nach bestem Wissen rechtskonform vorgegangen", so das Unternehmen am Mittwochabend in einer Reaktion auf die VKI-Klage.

Die A1-Tochter paybox hat im Oktober Vertragsänderungen angekündigt, die mit zwei Monaten Frist per Jahresanfang in Kraft traten. Basis war eine Klausel in den AGB, wonach "Änderungen" des Vertrages, insbesondere auch der Entgelte, als vom Kunden akzeptiert gelten, wenn nicht innerhalb der zwei Monate widersprochen wurde. Außerdem heißt es laut VKI darin: "Nimmt der Kunde den Änderungsvorschlag nicht an, hat die paybox Bank die Möglichkeit der ordentlichen Vertragsbeendigung/-kündigung".

Massive Beschwerden

Diese Klausel in den AGB ist nach österreichischem Recht intransparent und unwirksam, weil die geplanten "Änderungen" in keiner Weise näher bestimmt sind, meint der VKI unter Verweis auf Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH) und brachte daher - im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten - am 10. Dezember dagegen beim Handelsgericht Wien eine Verbandsklage ein. Sollte das Gericht den Konsumentenschützern Recht geben, "dann sind die angekündigten Änderungen ohne Vertragsbasis und daher unwirksam; das gilt auch für auf dieser Grundlage ausgesprochene Vertragskündigungen" schreibt der VKI am Mittwoch in einer Aussendung.

Schon Anfang Dezember habe es massive Beschwerden der Kunden gegeben. Der VKI habe eine normale Abmahnung versucht, paybox habe aber keine Unterlassungsklärung unterschrieben. Nun würden Kunden in die A1-Geschäfte geschickt, um ihre Kundendaten bekanntzugeben. Dass es seit dem Jahreswechsel technische Probleme gab, komme nur zu den anderen Problemen dazu. Aus Wassermanns Sicht ist es auch nicht konsumentenfreundlich, dass alle in den kostenpflichtigen Premium-Bereich aufgenommen werden und sich dann in den kostenfreien Basisbereich ummelden müssen. Angesichts der Leistungsänderung von paybox wäre aus VKI-Sicht eine Änderungskündigung nötig gewesen.

(APA)


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.