Kaske: "Änderung des Mietrechts ist keine Hexerei"

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Der AK-Präsident will die Mieten senken. Dazu will er Altbaumieten bei 120 Prozent des Richtwerts deckeln. Befristungen soll es nur mehr im Ausnahmefall geben.

AK-Präsident Rudolf Kaske will mit weitreichenden Eingriffen in das Mietrecht die Mieten senken. Unter anderem soll der Hauptmietzins mit 120 Prozent des Richtwerts begrenzt werden. Eine 90-Quadratmeter-Altbauwohnung in Wien würde damit im Vergleich zur aktuellen Durchschnittsmiete monatlich um 168 Euro, jährlich also um 2.028 Euro billiger werden, rechnet er vor.

Derzeit koste eine 90 Quadratmeter Altbauwohnung in Wien im Schnitt 726 Euro, bei einer Begrenzung auf 120 Prozent des Richtwertes wären es nur mehr 557 Euro (zuzüglich Betriebskosten und Umsatzsteuer), bei einem befristeten Vertrag sogar nur mehr 418 Euro, so Kaske am Donnerstag. Die Änderung wäre durch eine einfache Gesetzesänderung jederzeit umzusetzen. "Das ist keine Hexerei", so Kaske.

Maklerprovision nur für Vermieter

Zu- und Abschläge zur Miete müssten im Mietvertrag künftig verpflichtend angegeben werden. Befristungen sollten abgeschafft bzw. nur bei sachlich gerechtfertigter Begründung erlaubt sein. Auch die Betriebskosten will Kaske neu berechnet wissen, Grundsteuer und Versicherungskosten sollen nicht mehr darunter fallen. Alleine das würde einem durchschnittlichen Mieter in einer 90-Quadratmeter-Altbauwohnung pro Jahr 510 Euro ersparen.

Die Maklerprovision wiederum solle der Vermieter alleine zahlen, wie dies auch in anderen europäischen Ländern üblich sei. Auch die Erhaltungspflicht für die Wohnung solle den Vermieter treffen - insbesondere etwa bei Thermen. Schließlich fordert Kaske die Zweckwidmung der Wohnbauförderung für den sozialen Wohnbau. Komme die Zweckwidmung nicht, solle der Förderungsbeitrag - 0,5 Prozent des Lohns - wegfallen.

Intransparentes System

Mieten seien von 2000 bis 2012 um 46 Prozent gestiegen, während die Inflation 28 Prozent betragen habe. Die privaten Mieten hätten in den vergangenen sieben Jahren sogar um 33 Prozent zugelegt, während Genossenschafts- und Gemeindewohnungen nur um 16 Prozent teurer wurden, erinnert die Arbeiterkammer. Inzwischen seien private Mietwohnungen mit einer Richtwertmiete gleich teuer wie Mieten am freien Markt. Das System sei völlig undurchsichtig, der gesetzliche Abschlag von 25 Prozent für befristete Wohnungen werde meist nicht angewendet.

In einem konkreten Fall einer 82-Quadratmeter-Wohnung habe das Bezirksgericht einen zulässigen Hauptmietzins von 459,80 Euro errechnet, das Landesgericht kam auf 547,52 Euro und der oberste Gerichtshof auf 481,09 Euro. Das macht einen Unterschied von fast 22 Prozent.

(APA)


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