Bis zu 600 Euro Entschädigung bei Flugverspätungen

(c) imago
  • Drucken

Die EU-Fluggastrechte werden neu geregelt. Auch darf der Rückflug nicht mehr verfallen, wenn der Hinflug nicht angetreten wird.

Das Europaparlament in Straßburg hat am Mittwoch neue Flugpassagierrechte beschlossen. Fluggäste haben nach den neuen Regeln bei Verspätungen ab drei Stunden Anspruch auf Entschädigungszahlungen zwischen 300 und 600 Euro. Eine weitere Neuerung: Passagiere dürfen den Rückflug auch antreten, wenn der Hinflug verfällt.

Die Entschädigungsansprüche sind folgendermaßen gestaffelt: 300 Euro werden bei Verspätungen von mehr als drei Stunden bis 3500 Kilometer fällig. 400 Euro können bei Verspätungen von mehr als fünf Stunden ab 3.500 Kilometer geltend gemacht werden. Und 600 Euro fallen bei Verspätungen auf Langstreckenflügen von mehr als sieben Stunden und ab 6000 Kilometer an.

Die Pläne des EU-Parlaments werden hingegen von der Branche scharf abgelehnt. Ausgleichszahlungen bereits nach drei Stunden Verspätung würden den Wettbewerb zu Ungunsten der europäischen Fluggesellschaften verzerren, erklärte der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, Peter Siegloch, am Mittwoch in Berlin. Zudem müssten die Mehrkosten wegen der geringen Margen auf die Ticketpreise aufgeschlagen werden. "Das hilft den Verbrauchern nicht", meinte Siegloch.

Keine Zusatzgebühren für Duty-Free-Tasche

Österreichische Abgeordnete begrüßten den Beschluss. "Einige Fluglinien verlangen Zusatzgebühren, wenn neben einem Handgepäckstück auch eine kleine Handtasche, ein Mantel oder die Duty-Free-Einkaufstasche mit an Bord genommen wird. Das wird künftig für alle Flugreisende kostenlos möglich sein", sagte der SPÖ-Delegationsleiter Jörg Leichtfried.

Der ÖVP-Europaabgeordnete Hubert Pirker wertete den Beschluss des EU-Parlaments als eine klare Absage an die EU-Kommission, die in einigen Punkten einzig die Interessen der Fluglinien in den Vordergrund gestellt habe. Als Meilenstein bezeichnete er die Abschaffung der "No-Show-Regelung". "Künftig ist es Fluglinien untersagt, einem Fluggast auf dem Rückweg die Beförderung zu verweigern, weil er den Hinflug nicht angetreten hat."

Rechte der Fluggäste vor Rechte der Airlines

"Mit diesem Votum haben die Abgeordneten den inakzeptablen Vorschlag der Kommission korrigiert, der nicht die Rechte der Fluggäste, sondern vor allem die Rechte der Airlines gestärkt hätte", sagte die grüne Europaabgeordnete Eva Lichtenberger. Das EU-Parlament habe auch sichergestellt, dass im Falle einer Insolvenz oder Pleite einer Airline die Rechte der Passagiere weiter gelten. Die Fluggesellschaften müssten nachweisen, dass sie Maßnahmen getroffen haben, um Passagiere auch im Falle ihrer eigenen Zahlungsunfähigkeit entschädigen zu können.

Infolge des EU-Kommissionsvorschlages hätten rund zwei Drittel der Passagiere im Verspätungsfall keinen Anspruch auf Entschädigung mehr gehabt, kritisierte der freiheitliche EU-Abgeordnete Franz Obermayr.

(APA)

Mehr erfahren

EUKommission will Rechte fuer
International

EU-Kommission will Rechte für Flugpassagiere stärken

Verspätungen innerhalb der EU von über fünf Stunden sind als Ausfall zu werten. Dann soll nach EU-Forderungen eine Entschädigung fällig werden.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.