Immer Ärger mit dem Pendlerrechner

(c) Fabry
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Das Ergebnis zeigt oftmals die für das Finanzamt günstigste Variante mit geringerem oder gar keinem Anspruch auf das Pauschale.

Der neue Pendlerrechner des Finanzministeriums verursacht jede Menge Ärger. Mehrere Arbeiterkammern  hatten angemerkt, dass sich wegen falscher Berechnungen die Beschwerden häufen. So soll das Programm Bahnlinien berücksichigen, die in Wirklichkeit gar nicht existieren. Der Pendlerrechner soll die Basis für die Pendler für eine genauere Kilometerabrechnung und für die Neudefinition von Förderungsvoraussetzungen bilden. Mit Jahresbeginn 2014 ist dieser im Finanzministerium online gegangen.

Für viele Arbeitnehmer ergebe sich ein geringeres Pendlerpauschale als ihnen laut gängigen Routenplanern zustehen würde, moniert Otto Farny, Leiter der Abteilung Steuerrecht in der AK Wien. So berechne der Pendlerrechner nicht die beste verbindung, sondern die kürzeste Strecke. Mit dem Ergebnis, dass die für das Finanzamt günstigste Variante mit geringerem oder gar keinem Anspruch auf das Pauschale herauskommt. “Das ist ungerecht und nicht akzeptabel”, so Farny weiter.

Rechner unterschlägt Haltstelle vor Haustür

Bei der AK Niederösterreich hatte sich ein Arbeitnehmer gemeldet, weil ihm das Programm angezeigt hat, dass er jetzt mit der Bahn fahren müsse. Der Rechner schicke ihn zu einem entfernt gelegenen Bahnhof, obwohl der Bus praktisch vor der Haustüre halte, schilderte AKNÖ-Steuerrechtsexpertin Elisabeth Holub.

Der Pendlerrechner behandelt viele übliche Fahrrouten als Umwege, was nicht der Realität entspricht. Jeden Tag weite Wegstrecken zur Arbeit pendeln, das ist kein Freizeitvergnügen, das man noch künstlich verlängern möchte. Das Finanzministerium muss hier rasch nachbessern, damit die Pendlerinnen und Pendler das Geld erhalten, das ihnen zusteht”, fordert Farny von der Wiener AK. Sollte das Ergebnis des Pendlerrechners unrichtig sein, rät die AK, im Wege der Arbeitnehmerveranlagung das tatsächlich zustehende Pendlerpauschale zu beantragen.

Theorie gegen vernünftige Praxis

Mit zwei Beispielen untermauert Steuerexperte Farny die Mängel des Pendlerrechners. Einer Arbeitnehmerin werden 7,3 Kilometer zu wenig berechnet, sodass sie nur mehr das Pendlerpauschale von 2.568 Euro bekommen würde. Laut gängigen Routenplanern würden ihr 3.672 Euro zustehen.

Im zweiten Beispiel wird ein Arbeitnehmer, der nur rund 1,5 Kilometer vom im Wohnort gelegenen Bahnhof entfernt wohnt, zum Park and Ride Bahnhof geschickt um von dort öffentlich zum Arbeitsplatz zu fahren. Der Grund: Die vom Rechner gewählte Strecke ist um rund einen Kilometer kürzer als die vernünftige Variante, im Wohnort in die S-Bahn einzusteigen und ohne umzusteigen direkt zum Arbeitsplatz zu gelangen. Da die Strecke des Pendlerrechners knapp unter 20 Kilometer beträgt, verliert der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf das Pauschale. Der Rechner geht dabei von der völlig unrealistischen Annahme aus, dass die neun Kilometer, die der Arbeitnehmer mit dem eigenen PKW fahren muss, in 14 Minuten zurückgelegt werden können. Die tatsächliche Fahrzeit zu den Stoßzeiten beträgt allerdings zumindest doppelt so lang.

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(red./APA)


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