Gericht erklärt Paybox-"Verschweigungsklausel" für unwirksam

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Konsumentenschützer kritisierten eine Klausel im Paybox-Vertrag, wonach Schweigen als Zustimmung für Änderungen gewertet wird.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat vor dem Handelsgericht Wien bei einer Klage gegen die Paybox-Bank erstinstanzlich Recht bekommen, berichtet „ORF.at". Grund für den Gerichtsstreit war einen "Verschweigungsklausel" in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Paybox, in der Schweigen als Zustimmung zu Vertragsänderungen gewertet wird. Das Gericht erklärte diese Klausel nun für unwirksam, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Vertragsänderungen im Oktober

Paybox hatte im Oktober 2013 Vertragsänderungen angekündigt und durchgeführt, die sich auf die Klausel gestützt hatten. Gemäß dieser Klausel kann das Unternehmen Änderungen des Vertrages durchführen, wenn ein Kunde zwei Monate vor dem Wirksamwerden der Änderungen verständigt wird, und sich nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ausdrücklich dagegen ausspricht. Ein Schweigen würde somit zur Zustimmung der Vertrags-, beziehungsweise Entgeltänderungen führen.

Das Handelsgericht Wien sah die Klausel als gröblich benachteiligend und intransparent an. Wird das Urteil rechtskräftig, so sind die bereits durchgeführten Änderungen ohne Vertragsbasis und daher unwirksam.

>> Artikel auf "ORF.at"

(Red.)

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