"Banking rund um die Uhr": Ein Slogan, der so nicht stimmt

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Viele tätigen ihre Überweisungen gern abends nach Dienstschluss. Bei knappen Zahlungsfristen ist das keine gute Idee: Denn auch online gelten fixe Bankgeschäftstage samt Ein- und Ausgangszeiten. Wer später dran ist, hat Pech.

Wien. Der Montag ist ein guter Tag, um Geld zu überweisen. Der Freitag ist ein schlechter. Denn dann wird einem, wenn man Pech hat, das Geld zwar noch vom Konto abgebucht, beim Empfänger landet es aber frühestens am Montag. Oder aber es geschieht vor dem Wochenende gar nichts mehr.

Das war zwar früher auch schon so – in Zeiten von E-Banking und Sepa rechnet man aber nicht mehr damit. Das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) schreibt zwar für Inlandsüberweisungen vor, dass das Geld bis zum Ende des Geschäftstages, der auf den Tag der Auftragserteilung folgt, dem Empfänger gutgeschrieben werden muss. Die Bankgeschäftstage sind aber nach wie vor, auch beim E-Banking, Montag bis Freitag – mit unterschiedlichen Ein- und Ausgangszeiten. Bei einem Institut kann um 16Uhr „Cut-off“ sein (heißt: was später kommt, wird erst am nächsten Geschäftstag gebucht), beim anderen erst um 19Uhr. Auch für verschiedene Überweisungstypen können die Zeiten differieren, mit einer Auslandsüberweisung kann man sogar schon nach elf Uhr vormittags zu spät dran sein.

Um Verzögerungen zu vermeiden, müsste man also die Cut-off-Zeiten seiner und der Empfängerbank kennen. Sonst können die Folgen ärgerlich bis fatal sein: „Zahlt man zum Beispiel eine Kreditrate am Freitag, kann das bedeuten, dass man für zwei Tage mehr Kreditzinsen zahlen muss“, sagt Walter Michael Fink, Vorstandsmitglied im Verband Österreichischer Versicherungstreuhänder. Überweist man eine Versicherungsprämie zu spät, wird womöglich der Versicherungsschutz unterbrochen.

E-Banking nur bis Donnerstag

Durch die Bankgeschäftstage werde E-Banking ab Freitag, null Uhr, und übers Wochenende obsolet, sagt Fink, eventuell sogar schon früher. Nicht zuletzt gehen in der Zeit, während der das Geld zwischen der überweisenden und der Empfängerbank in einem „Vakuum“ schwebt, auch noch Zinsen verloren – und für den Fiskus KESt. Von einer Verzögerung, die durch unterschiedliche Cut-off-Zeiten entsteht, profitieren nämlich auch die Banken nicht. Angenommen, ein Institut mit Ausgangszeit 19 Uhr überweist einen Betrag an ein anderes, das schon um 16 Uhr Cut-off hat: Dann kommt der Betrag dort eben erst am nächsten Geschäftstag an. „Eine Sepa-Zahlung am Freitag kann zwei Tage KESt-Pause verursachen“, sagt Fink, von Montag bis Donnerstag könne bei Unkenntnis der Ein- und Ausgangszeiten ein Tag „verloren gehen“.

Im Einzelfall geht es da zwar nur um Mikrobeträge, in Summe aber um viel Geld. „Das gesamte Banküberweisungsvolumen beträgt ein Mehrfaches des BIPs“, sagt Fink. Er hätte auch eine Lösung parat: „Die Geschäftstage für das E-Banking sollten EU-weit Montag bis Sonntag sein.“ Und die Ein- und Ausgangszeiten, wenn schon nicht rund um die Uhr, dann wenigstens bei allen Banken gleich. Zumindest aber sollten die Banken verpflichtet sein, ihre Ein- und Ausgangszeiten je nach Überweisungstyp für die Kunden transparent zu machen. Nicht, wie jetzt üblich, im Kleingedruckten, sondern so, dass man es auf den ersten Blick sieht. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.03.2014)

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