14 Tage Rücktritt vom Online-Einkauf

Online-Einkauf, EU
Online-Einkauf, EU(c) Clemens Fabry
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Die Bundesregierung einigt sich fünf Minuten nach zwölf auf die neue EU-Verbraucherrechte-Richtlinie.

Wien. Ein auf 14 Tage verlängertes Rücktrittsrecht beim Einkauf im Internet und generell außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten, erweiterte Informationspflichten der Anbieter, Schutz vor Kostenfallen im Internet: Das sind die wichtigsten Neuerungen, die mit der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie spätestens am 13. Juni in allen 28 Mitgliedstaaten wirksam werden sollen. Österreich ist mit der Umsetzung bereits jetzt säumig: Nach dem EU-Konzept hätten die neuen Regeln schon ein halbes Jahr vor Inkrafttreten feststehen sollen, damit sich die Unternehmen darauf einstellen können.

Immerhin gibt es jetzt eine Regierungsvorlage für ein Umsetzungsgesetz. Über Details gestritten wurde bis zuletzt; nachdem ein Entwurf der zuständigen Abteilung im Justizministerium monatelang im Kabinett der früheren Ministerin Beatrix Karl liegen geblieben war, standen deren Nachfolger, Wolfgang Brandstetter und sein SPÖ-Vis-à-vis, Sozial- und Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer, unter hohem Zeitdruck.

Künftig soll die Rücktrittsfrist für Konsumenten laut „Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz“ einheitlich 14 Tage betragen; der Rücktritt ist an keinerlei Form gebunden, kann also auch mündlich erfolgen. Wird der Verbraucher nicht ordnungsgemäß darüber informiert, hat er ein Jahr plus 14 Tage Zeit, um aus dem Vertrag auszusteigen. Derzeit gibt es dafür sehr unterschiedliche Regelungen. So kann man von Onlinegeschäften sieben Werktage lang zurücktreten, bei Haustürgeschäften – etwa auf Werbefahrten oder bei unbestellten Vertreterbesuchen – endet das Rücktrittsrecht nach einer Woche.

Zwischen Konsumentenschützern und Vertretern der Wirtschaft umstritten war vor allem, ob die Richtlinie nur in jenen Bereichen umgesetzt werden soll, in denen sie es verbindlich vorschreibt, oder auch in nicht erfassten Bereichen – etwa Finanz- oder Gesundheitsdienstleistungen, Mietverträge, Pauschalreisen, Medizinprodukte. Der im Ministerrat beschlossene Entwurf enthält diese Ausweitungen nun nicht. Bei einzelnen Details ist das Justizministerium aber noch Wünschen des Sozialministeriums entgegengekommen.

Pflichthinweis zum Anklicken

Im Anwendungsbereich der Richtlinie sollen Verbraucher unter anderem besser vor Kostenfallen im Internet geschützt werden. Damit eine Bestellung verbindlich wird, muss der Kunde einen Button anklicken, mit dem er ausdrücklich auf die Kostenpflicht hingewiesen wird. Diese Button-Lösung soll nun auch für online bestellte Pauschalreisen gelten. Zusatzentgelte – etwa für eine Garantieverlängerung – müssen Konsumenten deutlich vor Augen geführt werden. Ein automatisch gesetztes Häkchen reicht dafür nicht. Dienstleistungen, die Verbrauchern in unbestellten Telefonanrufen angeboten werden, können künftig nur dann kostenpflichtig bestellt werden, wenn es darüber eine schriftliche Vereinbarung gibt. (cka/kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.03.2014)


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